Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01030-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wann ist mit dem Erhaltungs- und Entwicklungsplan (E+E) und dem daraus zu erarbeitenden Managementplan für das FFH-Gebiet Riddagshausen zu rechnen und wann soll eine Beteiligung der Verbände dazu stattfinden?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Kulisse der Natura 2000-Gebiete umfasst alle EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete. Diese sind gemäß § 32 BNatSchG durch nationale Schutzgebietsausweisungen zu sichern und durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu erhalten. Die Festsetzungen dieser Maßnahmen können durch Bewirtschaftungs- oder Managementpläne erfolgen.

 

Von der EU wurde ein Pilotverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, weil die Frist zur Umsetzung von Natura 2000 bis zum 31.12.2013 nicht eingehalten wurde. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich daraufhin verpflichtet, bis 31.12.2018 alle Natura 2000-Gebiete zu sichern und bis zum 31.12.2020 Maßnahmenfestsetzungen durchzuführen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt durch die Unteren Naturschutzbehörden.

 

Für die Erstellung von Managementplänen besteht nun die Möglichkeit, die am 28.08.2015 in Kraft getretene Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA“ zu nutzen. Antragsunterlagen für diese Förderrichtlinie existieren noch nicht. Sobald diese vorliegen, soll ein entsprechender Förderantrag erarbeitet werden, um eine fristgerechte Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet Riddagshausen zu gewährleisten.

 

Eine Verbandsbeteiligung gemäß § 63 BNatSchG ist bei Managementplänen nicht gegeben. Gleichwohl wird beabsichtigt, die Verbände bei der Erarbeitung des Managementplanes für das FFH-Gebiet Riddagshausen im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu beteiligen.

Dies wird voraussichtlich im Jahr 2017 erfolgen.


 

 

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