Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01027-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die BIBS-Fraktion hatte mit Schreiben vom 22.10.2015 folgende Anfrage gestellt:

 

Seit vielen Jahren ist es üblich, vormittags am Heiligen Abend auf dem Flughafengelände eine Treibjagd abzuhalten. Während sich die Waggumer und Bienroder auf eines der höchsten christlichen Feste vorbereiten, werden hier in der Nähe des an diesem Tag hochfrequentierten EDEKA Marktes Hasen und Füchse erschossen.

 

Hieraus resultieren folgende Fragen:

 

1. "Wer ist der Veranstalter dieser Jagd?"

 

2. "Ist es von Seiten der Verwaltung ethisch vertretbar, eine solche Jagd zuzulassen?"

 

3. "Wie findet bei den Teilnehmern eine Sicherheitsüberprüfung statt? Werden beispielsweise die auf das Gelände verbrachten Schuß- und Stichwaffen sowie die eingesetzten Fahrzeuge registriert / kontrolliert?

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Durchführung der Jagd erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Flughafen GmbH und ist zur Reduzierung der Wildkaninchen, die Teile der Verkehrswege mit ihren Bauten unter-höhlen, erforderlich.

 

Der Flugbetrieb ruht lediglich am Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Silvester. Beim Heiligabend handelt es sich um einen Werktag. Die Durchführung der Bejagung ist daher an diesem Tag nach den bestehenden jagd- und feiertagsrechtlichen Gesetzesgrund-lagen zulässig und aus organisatorischen Gründen auch nur an dem einen Tag im Jahr möglich.

 

Dieses vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die gestellten Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Jagd wird vom Jagdpächter veranstaltet.

 

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Eine Bewertung, ob die Jagd ethisch vertretbar ist, steht der Verwaltung nicht zu. Sie überprüft nur die rechtliche Zulässigkeit.

 

Zu Frage 3:

 

Die Kraftfahrzeuge und die teilnehmenden Personen sind bei der Flughafen GmbH registriert. Bei der Einfahrt auf das Gelände werden die Fahrzeuge und Personen von den eingesetzten Sicherheitskräften kontrolliert. Eine Kontrolle der Schusswaffen erfolgt nicht, da der Zweck der Schusswaffenbenutzung bekannt ist.


 

 

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