Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-01041

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Hintergrund:

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens in der Rabenrodestraße im Bereich der Einmündung Nordendorfsweg vor. Um die Verkehrsstärken innerhalb dieses Abschnitts jeweils im Fußgänger- und Kfz-Verkehr zu bestimmen, ist am 02.07.2015 von 06:00 - 08:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr eine Verkehrserhebung durchgeführt worden.

 

Fußgänger queren die Rabenrodestraße sowohl nördlich als auch südlich der Einmündung Nordendorfsweg, daher wurden beide Fußgängerströme gezählt.

 

Folgendes Ergebnis liegt vor:

 

Fußgängerquerverkehr

 

  • nördlich der Einmündung06:00 - 08:00 Uhr    0 Fußgänger
  • nördlich der Einmündung 14:00 - 18:00 Uhr  78 Fußgänger
  • südlich der Einmündung06:00 - 08:00 Uhr    7 Fußgänger
  • südlich der Einmündung14:00 - 18:00 Uhr  51 Fußgänger
     
  • beide Einzugsbereiche in der Spitzenstunde 14:15 - 15:15 Uhr  46 Fußgänger

 

Kfz-Verkehr

 

In der Zeit der Fußgänger-Spitzenstunde 14:15 - 15:15252 Fahrzeuge

 

Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die Einrichtung eines Zebrastreifens ab einer Stärke von 50 Fußgängern in der Spitzenzeit möglich bei einer Fahrzeugstärke von 200 - 300.

 

Der von den Fußgängern bevorzugte Querungsabschnitt liegt in einem schlecht einsehbaren Kurvenbereich, der aus diesem Grund nicht für die Einrichtung eines Zebrastreifens geeignet ist. Wenn den Fußgängern bei der Querung der Fahrbahn Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr eingeräumt werden soll, muss ein Zebrastreifen innerhalb eines geraden Straßenabschnittes und somit außerhalb der üblichen Gehrichtung der Fußgänger eingerichtet werden.


Erfahrungen haben gezeigt, dass solche abseits der direkten Laufwege gelegenen Zebrastreifen nicht ausreichend angenommen werden. Die Einrichtung eines Zebrastreifens kommt daher auch bei Berücksichtigung der üblichen Schwankungen von Fußgängerzählungen nicht in Betracht.
 

 

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