Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00883
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt", IN 250, Stadtgebiet innerhalb des Wallrings, begrenzt durch den Bosselgraben, den Gaußberg und den Wendenmühlengraben im Norden, denTheaterwall, Magnitorwall, Am Magnitor, Ritterstraße, Klint, John-F.-Kennedy-Platz im Osten, den Lessingplatz, Bruchtorwall und Kalenwall im Süden und durch den Neustadtmühlengraben im Westen Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Vorberatung
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01.12.2015
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Vorberatung
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02.12.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.
Begründung
Dem Verwaltungsausschuss wird zur Sitzung am 15.12.2015 eine separate Vorlage über die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes IN 250 vorgelegt (DS-Nr.: 15-00881). Ziel des Bebauungsplanes IN 250 ist es, die Ansiedlung von Spielhallen und spielhallenähnlichen Wettbüros im Sinne des vom Rat im Jahre 2012 (DS-Nr.15507/12) beschlossenen Steuerungskonzepts Vergnügungsstätten in der Innenstadt zu regeln. Die Planungsziele sollen mit einer Veränderungssperre abgesichert werden.
Der Verwaltungsausschuss hatte bereits am 11. Oktober 2011 die Aufstellung eines Bebau-ungsplanes mit gleichem Planungsziel beschlossen - den Bebauungsplan IN 244 (DS-Nr. 14167/11). Städtebauliches Ziel war ebenfalls die Steuerung von Vergnügungsstätten im In-nenstadtbereich innerhalb des Wallrings. Zu diesem Bebauungsplan hatte der Rat am
8. November 2011 eine Veränderungssperre beschlossen, die am 16. November 2013 ausgelaufen ist.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan IN 244 aus dem Jahre 2011 soll aufge-hoben werden. Der neue Bebauungsplan IN 250, der das gleiche Planungsziel verfolgt, soll zeitgleich aufgestellt werden.
Bis zur endgültigen Beschlussfassung des Bebauungsplanes IN 250 soll das Planungsziel, die Ansiedlung von Spielhallen, spielhallenähnlichen Wettbüros und ggf. weiterer Unterarten von Vergnügungsstätten in der Innenstadt zu regeln, im Plangeltungsbereich durch eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB gesichert werden.
Die Veränderungssperre ist auf Vorhaben beschränkt, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Vergnügungsstätten zum Gegenstand haben. So wird vermieden, dass für jegliches bauliches Vorhaben die Erteilung einer Ausnahme erforderlich wird. Für von der Veränderungssperre erfasste Vorhaben, die den Planungszielen nicht widersprechen, kann eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungs-planes „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, IN 250, als Satzung zu be-schließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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885,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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728,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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