Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01048
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungsgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 0300 Rechtsreferat; 0600 Baureferat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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03.12.2015
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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08.12.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Der Rat ist gem. § 58 Abs. 1 Ziffer 5 NKomVG für Beschlüsse über Satzungen zuständig. Hierzu gehört neben dem Erlass auch die Änderung von Satzungen.
Nach § 6 der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung) vom 19. März 2002 (in der Fassung der sechsten Änderungssatzung vom 8. Juli 2008) bedarf der Gebrauch der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus einer Sondernutzungserlaubnis.
Hierfür werden nach § 14 dieser Sondernutzungssatzung für erlaubnispflichtige Sondernutzungen Gebühren aufgrund einer Sondernutzungsgebührenordnung erhoben.
In der Satzung in der Fassung vom 3. Februar 2004 und im Gebührentarif wurden redaktionelle Änderungen und Konkretisierungen vorgenommen. Dabei wurden einzelne Arten der Sondernutzung zusammengefasst, andere konnten entfallen, so dass die Anlage der Gebührenordnung insgesamt verkürzt wurde.
Im Rahmen der Anfang 2005 erfolgten Aufgabenübertragung für bestimmte Sondernutzungen auf die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) zur Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt (DS 9266/04) wurde das Stadtgebiet in zwei Bereiche - innerhalb und außerhalb der Okerumflut - eingeteilt.
Der Gebührentarif wird dieser Systematik angeglichen und die bisherige Aufteilung in drei Bereiche für einzelne Arten von Sondernutzungen: Innenbereich (innerhalb des City-Ringes), Außenbereich (City-Ring bis Wilhelminischer Ring) und Übrige Straßen wird aufgegeben. Die Gebührensätze werden angepasst; für den Bereich außerhalb der Okerumflut werden jeweils 2/3 des innerhalb der Okerumflut maßgeblichen Gebührensatzes berechnet.
Für die Sondernutzungen für Veranstaltungen, Freisitzflächen, Stellschilder und Warenauslagen innerhalb der Okerumflut werden von der BSM Entgelte für die Flächennutzung und ihre weiteren Leistungen erhoben. Diese Entgelte basieren auf der Sondernutzungsgebührenordnung; für die Finanzierung von Maßnahmen des City-Marketings von der BSM wird daneben ein Aufschlag von 10 % auf diese Gebühr sowie auf den Gesamtbetrag die Mehrwertsteuer berechnet. Die Anhebung der Gebühren bewirkt, dass sich auch die Entgelte, die die BSM fordert, entsprechend erhöhen. Für die gegenüber der BSM erteilten Sondernutzungsgenehmigungen wird von der BSM ein Pauschalbetrag geleistet; dieser wird im gleichem Umfang angepasst.
Letztmalig erfolgte eine Anhebung der Gebührensätze der Sondernutzungsgebührenordnung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für den Haushalt 2002 um 20 %. Aufgrund der damaligen Finanzkrise wurde im November 2010 entschieden, auf eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren zunächst zu verzichten. Es wurde daher bislang keine weitere Erhöhung vorgenommen. Die Berechnung der Erhöhung wird anhand der gestiegenen Lebenshaltungskosten vorgenommen.
Aufgrund der Aufgabenübertragung an BSM für bestimmte Sondernutzungen sowie des in 2010 entschiedenen Verzichtes auf eine Gebührenerhöhung ist es angemessen, die jetzt vorzunehmende Anpassung auf den Dreijahreszeitraum 2012 bis 2014 zu beziehen. Für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2014 ist der Verbraucherpreisindex um 3,8 % gestiegen, so dass die Gebührenerhöhung um 3,8 % vorgenommen wird. Die jährlichen Mehreinnahmen liegen bei ca. 10.000 €.
Die Anpassung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2016 vorgenommen werden. Bei der Erhöhung werden die Beträge mathematisch auf die erste Nachkommastelle gerundet.
Die Änderungen des Satzungstextes sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Gegenüberstellung der neuen zu den bisher geltenden Gebührensätzen sowie die Überarbeitung des Tarifs sind in der Anlage 3 dargestellt und in Anlage 4 erläutert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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217,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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109 kB
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3
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(wie Dokument)
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352,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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69,7 kB
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