Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-01175
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung von Flüchtlingen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2015
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Der Rat bittet die Verwaltung,
1. im Dialog mit dem Land Niedersachsen darauf hinzuwirken, dass beim einem neuen Modell für die Anrechnung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften auf die Verteilquoten nach dem Aufnahmegesetz die Stadt Braunschweig nicht übermäßig belastet wird und die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge genau beziffert wird und ein verträgliches Maß nicht überschreitet;
2. bei der Ratsvorlage zur Entscheidung über die geplanten Standorte und die Flüchtlingsorganisation die Infrastruktur und die sozialen Indikatoren der jeweiligen Stadtteile zu berücksichtigen;
3. Stadtteile mit bereits vorhandenen großen Herausforderungen im Bereich der Integration als Standorte auszusparen;
4. das Verfahren der Standortsuche transparent zu gestalten, den Rat und die Bezirksräte miteinzubeziehen und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über mögliche Unterkünfte in ihrem Stadtbezirk zu informieren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 07.11.2015 hat der Oberbürgermeister in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass Braunschweig aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen im kommenden Jahr über die in der LAB untergebrachten Menschen hinaus weitere Flüchtlinge zur dezentralen Unterbringung aufnehmen soll. Die Rede war von bis zu 1000 Asylsuchenden, die an verschiedenen Orten im Stadtgebiet untergebracht werden sollen.
Das Land Niedersachsen begründet diese Maßnahme damit, dass es bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen nicht zu einem Ungleichgewicht kommen darf zu Lasten der Kommunen, die keine Erstaufnahmeeinrichtung haben (vgl. DS 15-01156 vom 16.11.2015).
Um die Unterbringung dieser Flüchtlinge zu gewährleisten, muss die Stadt Braunschweig schnellstmöglich nach geeigneten Standorten suchen und bereits bestehenden Wohnraum herrichten oder Neubauten errichten. Dabei wird es in besonderem Maße darauf ankommen, dass die Unterkunftsstandorte von der Bevölkerung akzeptiert werden, dass eine schnelle Integration der Flüchtlinge ermöglicht wird und dabei eine sogenannte „Ghettobildung“ vermieden wird.
Mit Drucksache 15-01156 hat die Verwaltung am 16.11.2015 mitgeteilt, dass für die nächste Ratssitzung im Dezember eine umfassende Ratsvorlage zur Entscheidung über die geplanten Standorte und die Flüchtlingsorganisation vorgesehen ist.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
