Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01069-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Möglicher Einsatz von ehemaligen Baumärkten als Notunterkunft für Flüchtlinge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Beantwortung
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17.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Gesetz den Fall, dass mit dem Besitzer eines derzeit leerstehenden ehemaligen
Baumarktes bereits ein Vorvertrag geschlossen werden konnte, welchen zeit-
lichen Vorlauf bräuchte die Verwaltung, um dieses Gebäude als Notunterkunft
herzurichten?
Vor dem Abschluss eines Vorvertrages ist eine bauliche In-Augenscheinnahme der Liegenschaft notwendig. Dabei sind alle wesentlichen baulichen und bauordnungsrechtlichen Fragen (Rettungswegsituation, hygienische Situation, Miet-WC´s, Essensversorgung etc.) zu klären. Der Umfang dieser möglichen Arbeiten ist zeitlich und wirtschaftlich zu bewerten und in die Vertragsgespräche einzubeziehen. Die geschätzte Dauer für die Bewertung könnte bei ca. zwei Wochen liegen. Die eigentliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen hängt vom jeweiligen Umfang ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
2.Gesetz den Fall, dass mit dem Besitzer einer derzeit leerstehenden ehemaligen
Baumarktes ein Mietvertrag geschlossen werden konnte, welche Schritte und
Maßnahmen (bspw. Einrichtung von Schlafgelegenheiten und Sanitäranlagen)
wären notwendig, um dieses Gebäude als Notunterkunft zur Unterbringung von
Flüchtlingen herzurichten?
Zunächst müssten die baulich ggf. notwendigen Schritte wie Anschluss und Herrichtung von Beleuchtung, Heizung, Ver- und Entsorgungsleitungen, Brandmelder etc. erfolgen. Gleichzeitig müssten Toiletten- und Duschcontainer beschafft werden. Unverzüglich danach werden die notwendigen Einrichtungsgegenstände wie Betten, Aufenthaltsgelegenheiten, Spielmöglichkeiten, Catering etc., die bereits in der Gesamtbestellphase sind, dort aufgestellt bzw. beauftragt.
Hinzu kommen Betreuungs- und Verwaltungs-/Hausmeisterkräfte, ein Sicherheitsdienst etc.
Hier wird sich ein breites Aufgabenspektrum für Ehrenamtliche eröffnen, deren Koordination ebenfalls organisiert werden muss.
3.Gesetz den Fall, dass ein leerstehender ehemaliger Baumarkt als Notunterkunft
hergerichtet werden kann, könnte dieser die bisher vorgesehenen Sporthallen
ersetzen?
Die Möglichkeit wäre von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten sowie von der
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge abhängig. Außerdem ist noch nicht bekannt, in welchen Größenzahlen und Zeitabständen die Flüchtlinge hier ankommen. Sollten viele Flüchtlinge auf einmal oder in kurzen Abständen ankommen, werden große Aufnahmekapazitäten ad hoc vorhanden sein müssen, um sie aufnehmen zu können. Aufgrund dessen wird es sicherlich schwierig werden, auf die Turnhallen – auch bei Bedarf als Notunterbringung – zu verzichten.
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