Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01062-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherheit in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit einiger Zeit ist in Braunschweig verstärkt festzustellen, dass von Autofahrern die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Stadtgebiet an vielen Stellen deutlich überschritten wird. Darüber hinaus häufen sich Beschwerden über Autofahrer, die das Rotlicht an den Ampeln missachten.
Neben diesen allgemein zu beobachtenden Ordnungswidrigkeiten kommt es immer wieder zu sogenannten illegalen Autorennen auf Braunschweiger Straßen, vorzugsweise dem Bohlweg, der Wolfenbütteler Straße, aber auch an anderen Stellen. Im Oktober dieses Jahres wurde am Bohlweg von einem Teilnehmer an einem solchen "Rennen" ein Polizeiauto gerammt.
Braunschweig steht in Bezug auf die Überwachung des fließenden Verkehrs als ein Sonderfall da. Während es in allen anderen vergleichbaren Großstädten stationäre und permanent betriebene Überwachungskameras an Ampelkreuzungen und besonders gefährlichen Straßenabschnitten gibt, wurden in Braunschweig vor Jahren die letzten zwei Überwachungskameras am Radeklint sowie am John F. Kennedy-Platz abgebaut. Auf der Internetseite "Radarfalle.de" findet sich zu den zwei Standorten der Eintrag: "inaktiv" sowie "Attrappe, zugewachsen". Ein Vorstoß der Verwaltung in den 90er Jahren, eine zusätzliche Rotlichtkamera aufzustellen, scheiterte an der Ablehnung der Ratsmehrheit.
Zum Vergleich: In Bielefeld gibt es 26 Überwachungskameras, in Karlsruhe 22, in Aachen 18, in Hannover 26. (Quelle: Internet)
In der Pressemitteilung der Braunschweiger Polizeidirektion zum Verkehrsunfallbericht 2014 heißt es: "Bei der Bewertung der Unfälle mit diesen schweren Folgen sind in der Region keine Unfallbrennpunkte oder einheitliche Unfallursachen erkennbar. „Der Anstieg der Unfalltoten und Schwerverletzten ist überwiegend auf das leichtsinnige Fahrverhalten der Fahrzeugführer zurückzuführen“, erläutert Polizeipräsident Michael Pientka. „Beispiele aus zurückliegenden Monaten belegen, dass insbesondere Unerfahrenheit, unangemessene Geschwindigkeit sowie Abgelenktheit ursächlich waren“, so der Polizeipräsident. „Überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen, die zudem das Risiko schwerer Unfallfolgen extrem erhöht! Wir wollen Rasern die rote Karte durch intensive Überwachung zeigen."
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie erklärt die Verwaltung die Tatsache, dass es in Braunschweig keine einzige aktive stationäre Überwachungskamera gibt?
2. In welchem Umfang und in welcher Form fand in Braunschweig im Jahr 2014 eine Überwachung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit sowie der Beachtung von Rotlicht an Kreuzungen statt?
3. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, die Verkehrssicherheit in Braunschweig durch stationäre Überwachungskameras zu erhöhen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.: Für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist in Niedersachsen vorrangig die Polizei zuständig. Daneben führen auch die Straßenverkehrsbehörden die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und die Überwachung der Lichtzeichen an Signalanlagen durch. Grundlage hierfür ist ein gemeinsamer Runderlass des Niedersächsischen Innen- und des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums. (Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch die Straßenverkehrsbehörden gemäß des Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 25.11.1994 - 21.2-01461/6 - Voris 21014 00 00 00 011).
Grundlage für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verwaltung ist ein Ratsbeschluss vom 13. Juli 1999. Danach beschränkt sich der Einsatzbereich aktuell auf Tempo 30-Zonen. In analoger Auslegung dazu erfolgen Messungen auch auf Straßenabschnitten mit streckenbezogener zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stehen ein mobiles Messfahrzeug und zwei Planstellen im Fachbereich Tiefbau und Verkehr zur Verfügung. Zusätzlich sind zwei Geschwindigkeitsmessdisplays und zwei Seitenstrahlradargeräte nahezu durchgängig im Einsatz, die ebenfalls von diesen Mitarbeitern eingesetzt und bedient werden.
Die Polizei führt eine mobile Überwachung von Rotlichtverstößen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten durch.
Zu 2.: In Tempo 30-Zonen und in Straßenabschnitten mit streckenbezogener zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hat die Verwaltung im Jahr 2014 bei 525 Einsätzen des Radarwagens mehr als 30.000 Fahrzeuge gemessen und mehr als 5.000 Geschwindigkeitsverstöße ermittelt.
Darüber hinaus wurden 116 mehrtägige Geschwindigkeitsprofile mit Messdisplay oder Seitenstrahlradargerät für verschiedene Messbereiche erstellt und ausgewertet. Gemäß Ratsbeschluss von 1999 führt die Verwaltung keine Rotlichtüberwachungen durch.
Die Verfügungseinheit Verkehr der Polizei hat im Jahr 2014 bei insgesamt 427 mobilen Einsätzen Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen und im Rahmen mobiler Rotlichtüberwachungen insgesamt 164 Verstöße festgestellt.
Zu 3.: Nach dem gemeinsamen Erlass des Niedersächsischen Innen- und des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums muss die Auswahl von Messstellen auf der Grundlage der Erkenntnisse der örtlichen Unfalluntersuchung im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion erfolgen. Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Unfallprävention.
Da sich der Einsatz von Überwachungsanlagen an Verkehrssicherheitsaspekten zu orientieren hat, wären zunächst unter Geschäftsführung der Polizei die Ergebnisse der Unfalluntersuchung - insbesondere der örtlichen Unfallanalyse - dahingehend auszuwerten, ob und wo es im Braunschweiger Stadtgebiet Kreuzungen oder Streckenabschnitte gibt, an denen das Unfallgeschehen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreiten und/oder Rotlichtverstößen auffällig ist und die von daher den Einsatz solcher Anlagen zielführend rechtfertigen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Betrieb stationärer Verkehrsüberwachungsanlagen nicht kostenneutral durchgeführt werden kann.
Die Anschaffungskosten (einschließlich Software und Installation) für eine stationäre Überwachungsanlage sind je nach geplantem Einsatzbereich unterschiedlich; sie bewegen sich grob geschätzt zwischen 80.000 € und 200.000 € und sind abhängig davon, ob eine reine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, eine reine Rotlichtüberwachungsanlage oder eine Kombinationsanlage (für Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung) beschafft wird.
Daneben fallen laufende Personal- und Sachkosten für den Betrieb, dieser Anlage an (z. B. Auslesen und Auswerten der erhobenen Daten, Wartung, Softwarepflege, Strom). Hinzu kommen noch laufende Personal- und Sachkosten für die Verfolgung und Ahndung der Verkehrsverstöße.
Die Verwaltung setzt gegenwärtig bewusst auf den Betrieb mobiler Anlagen. Durch den Einsatz mobiler Messtechnik ergibt sich eine deutlich höhere Flexibilität. Gefahrenpunkte können im gesamten Stadtgebiet gezielt angefahren werden. Auch kann an Orten gemessen werden, an denen Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge, zu schnell gefahren wird.
