Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01064-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Internetversorgung in Neubaugebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
17.11.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses am 03.11.2015 wurde bekannt, dass bei der Entwicklung neuer Baugebiete in den letzten Jahren versäumt worden ist, die - zumeist privaten - Erschließungsfirmen auf moderne Datennetze festzulegen.
Bei der anstehenden Realisierung des Neubaugebietes auf dem Gelände der ehemaligen Heinrich-der-Löwe-Kaserne soll nun dieser Fehler nicht mehr unterlaufen, stattdessen könnte die ebenfalls private Gesellschaft wohl z. B. mittels "städtebaulichem Vertrag" auf einen dem Status "Stadt der Wissenschaft" angemessenen Standard festgelegt werden.
Dazu fragen wir:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in den unterversorgten Neubaugebieten bei den Erschließungsfirmen nachzuverhandeln?
2. Bei der Nachbesserung im Baugebiet Roselies-Nord soll es nach Vorermittlungen dort betroffener Bürger um nachzufinanzierende Grabearbeiten in überschaubarer Höhe gehen.
Wie steht die Verwaltung zu einer Kulanzregelung, die zwischen der Erschließungsgesellschaft einerseits, der Stadt andererseits und dem infrage kommenden Netzanbieter auszuhandeln wäre?
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Erhebung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur Mitte diesen Jahres hat ergeben, dass bundesweit 68,7 % der Privathaushalte eine schnelle Breitbandverbindung von 50 Mbit/s oder mehr zur Verfügung hatten.
In Braunschweig können bis Ende des Jahres 99 % der Bürgerinnen und Bürger kabelgebundenes schnelles Internet nutzen. Dabei stehen Bandbreiten von 50 Mbit/s, in weiten Teilen der Stadt auch bis zu 200 Mbit/s über das Fernsehkabelnetz oder über das Telefonnetz zur Verfügung. Hybridtechnologie mit Unterstützung durch LTE-Mobilfunk ergänzt das kabelgebundene Angebot bereits heute zu einer Gesamtversorgung von nahezu 100 %.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. In Braunschweig ist dieses Ziel bereits jetzt nahezu erreicht.
Die Breitbandversorgung in Braunschweig ist damit für die Privathaushalte weit vorangeschritten.
Die Verwaltung hat die Netzbetreiber für die Fernsehkabel- und die Telefonnetze auf dem Weg bis zu diesem Versorgungsgrad permanent partnerschaftlich begleitet und unterstützt; auf besonders dringliche Bereiche und auf konkrete Bedarfe der Bevölkerung wurde hingewiesen. Der Ausbau neuer Baugebiete wird, ebenso wie die Sanierung von Straßen, mit den Netzbetreibern koordiniert. Leerrohre werden zur Verfügung gestellt, Anträge für Leitungsverlegungen werden schnell geprüft und bewilligt, Standorte für Verteilerkästen werden direket vor Ort gemeinsam ermittelt und schnell genehmigt.
Im Jahr 2011 konnte Geitelde mit einer Breitbandversorgung von bis zu 50 Mbit/s ausgestattet werden. Zeitgleich wurde die Weststadt mit Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen versorgt. Im vergangenen Jahr wurden die Stadteile Bevenrode, Bienrode, Harxbüttel, Thune, Waggum und Wenden mit neuer Technik ausgebaut.
Vom flächendeckenden Breitbandausbau profitieren auch die Gewerbebetriebe in Braunschweig. Viele Firmen brauchen darüber hinaus individuelle Breitbandlösungen. Diese werden zwischen darauf spezialisierten Netzbetreibern und den jeweiligen Gewerbebetrieben ganz individuell bedarfsgerecht erstellt. Die Verwaltung kann nur vermittelnd tätig werden.
Mir ist sehr bewusst, dass jedem einzelnen der Haushalte, die noch nicht über eine schnelle Internetverbindung verfügen können, die insgesamt gute Versorgungsquote von 99 % nicht weiter hilft. Die Verwaltung steht daher, ebenso wie in den vergangenen Jahren, in engem Austausch mit den Leitungsbetreibern, um die letzten verbliebenen sogenannten „Weißen Flecken“ im Breitbandnetz möglichst schnell vollständig zu beseitigen.
Die vorliegende Anfrage bezieht sich konkret auf das Wohngebiet Roselies-Nord.
Als 2009 der Städtebauliche Vertrag „Roselies-Nord“ geschlossen wurde, galten als breit-bandig unterversorgte Bereiche solche mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von unter 2 Mbit/s. Diese Bereiche befanden sich damals in 12 Stadtteilen in Stadtrandnähe. Teilweise waren hier Übertragungsgeschwindigkeiten von deutlich unter einem Mbit/s zu beklagen. Das Baugebiet Roselies-Nord galt aus damaliger Sicht mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6 Mbit/s als angemessen versorgt. Daher bestand 2009 nicht nur kein Bedarf, sondern auch gar keine rechtliche Möglichkeit, eine weit über das damals angemessene Maß hinausgehende Breitbandversorgung über den Städtebaulichen Vertrag einzufordern.
Städtebauliche Verträge zu Neubaugebieten in Bereichen mit deutlich geringerer Breitband-versorgung sahen hingegen auch in den letzten Jahren bereits eine Regelung hinsichtlich einer zeitgemäßen Breitbandversorgung vor.
Ein Versäumnis, so wie es in der Fragestellung formuliert ist, sehe ich hier nicht.
Zu den beiden Fragen:
Zu 1.: Für Nachverhandlungen mit den Erschließungsträgern sieht die Verwaltung keine Möglichkeit. Eine rechtliche Grundlage dafür besteht nicht. Hier besteht nur die Möglichkeit, dass der Erschließungsträger auf freiwilliger Basis im Dialog mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Lösungen entwickelt. Der Erschließungsträger des Baugebiets Roselies-Nord hat gegenüber der Verwaltung seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, an einer solchen Lösung mitzuwirken, sofern diese für ihn weitgehend kostenneutral realisierbar wäre. Da in dem Baugebiet ein gewerblich genutztes Gebäude bereits über einen leistungsstarken Glasfaseranschluss verfügt, sieht der Erschließungsträger gute technische Realisierungsmöglichkeiten. Unabhängig davon hat die Telekom signalisiert, die Ausbaumöglichkeiten über das Telefonnetz für dieses Gebiet kurzfristig erneut zu prüfen.
Zu 2.: Die Verwaltung würde es selbstverständlich begrüßen, wenn eine nachträgliche Rege-lung zwischen dem Erschließungsträger und den Bewohnerinnen und Bewohnern ge-funden werden könnte. Eine städtische Kostenbeteiligung sehe ich hier nicht. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass hier ein bestehender und funktio-nierender Markt besteht, der ein Eingreifen der Stadt in den Wettbewerb rechtlich nicht erlauben würde. Selbstverständlich wird die Verwaltung aber auch in diesem Gebiet ihr Engagement für die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber den Netzbetreibern und gegenüber dem Erschließungsträger fortsetzen, um so zur weiteren Verringerung der letzten verbliebenen Weißen Flecken beizutragen.
