Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00842-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulkindbetreuung und Ganztagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.11.2015
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Sachverhalt
Zur Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 06.10.2015 hat die Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN die Anfrage 15-00842 gestellt. Aus Zeitgründen wurde die Anfrage nicht beantwortet und auf die nächste Sitzung des Rates am 17.11.2015 verschoben.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1.)
Im Haushalt 2015 und dem Investitionsprogramm 2014 bis 2018 sind für die Jahre 2015 bis 2017 Finanzmittel für die Umwandlung der Grundschule Lamme in eine Ganztagsschule enthalten. Im bisherigen Entwurf des Haushalts 2016 und dem Investitionsprogramm 2015 bis 2019 waren erneut Finanzmittel für die Jahren 2015 bis 2017 für die Umwandlung der Grundschule Lamme in eine Ganztagsschule vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass der Ganztagsbetrieb an der Grundschule Lamme nach Herrichtung der Ganztagsinfrastruktur frühestens zum Schuljahresbeginn 2017/2018 realisiert werden kann. Das verwaltungsinterne Investitionssteuerungsverfahren zum Raumprogramm und zur Kostenhöhe befindet sich vor dem Abschluss.
Für die Einrichtung des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Ilmenaustraße sind im Haushalt 2015 Planungsmittel i. H. v. 200.000 € vorgesehen. Für diese Schule, die sich eine Umwandlung in eine teilgebundene Ganztagsschule wünscht, müssen zunächst die Folgen dieses Modells für das Raumprogramm der Ganztagsinfrastruktur und die Beteiligung am Braunschweiger Modell geprüft werden. Hierzu hat die Schule ein Zeitmodell als Teil des pädagogischen Gesamtkonzeptes erarbeitet, das seit kurzem vorliegt. Es ist in der vom Rat eingerichteten Lenkungsgruppe zur Entwicklung der kooperativen offenen Ganztagsgrundschule verabredet worden, sich mit dem Antrag der Grundschule Ilmenaustraße zu befassen.
Die Grundschule Lehndorf hat den Antrag für die Einführung des Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2016/2017 gerade gestellt. Ein entsprechender Beschluss ist im Schulvorstand gefasst worden. Die planerischen Vorbereitungen (Raumprogramm, Kostenhöhe) laufen derzeit. Die Schule hat als Bedingung für den Start in 2016/2017 die Bereitstellung einer Mensa gestellt. Diese Bedingung kann so schnell nicht erfüllt werden, sodass eine Umwandlung frühestens 2017/2018 möglich ist
Die Umwandlung der Grundschule Querum in eine Ganztagsschule muss mit der erforderlichen baulichen Erweiterung der Schule aufgrund des im Schulbezirk gelegenen Baugebietes „Holzmoor-Nord“ einhergehen. Dazu muss zunächst die Baugebietsentwicklung bekannt sein, um nicht am Bedraf vorbei zu planen.
Auch für die Grundschule Waggum kann die Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen nicht verlässlich abgeschätzt werden, da auch hier die Entwicklung des im Schulbezirk gelegenen Baugebietes „Vor den Hörsten“ abgewartet werden muss. Von der Grundschule Waggum ist eine Umwandlung in eine Ganztagsschule bislang auch nicht aktiv betrieben worden.
Es ist zu erwarten, dass sich die Einführung des Ganztagsbetriebs in den genannten Schulen aufgrund der baulichen und finanziellen Erfordernisse aber auch der Antragslage aus den Schulen über einen Zeitrahmen erstrecken wird, der deutlich über das Jahr 2020 hinausgehen wird.
Zu Frage 2.)
Wie bereits seit 2007 werden auch im Dezember dieses Jahres die Träger der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie der Kinder- und Teenyklubs analog zum KITA-Bereich aufgefordert, Veränderungsbedarfe für ihre Betreuungsangebote zum kommenden Schuljahr zu benennen. Mitte Januar 2016 werden die entsprechenden Meldungen der Verwaltung vorliegen. Ergänzt durch darüber hinausgehende Bedarfsanzeigen von Eltern und anderen Interessensvertretern (z. B. Kirchengemeinden, die sich im Bereich der Schulkindbetreuung engagieren wollen) fließen diese Meldungen in die Planungskonferenz des FB 51 für die Bereiche Krippe, Kindergarten und Schulkindbetreuung ein.
Mit den für das Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung stehenden Mitteln zur Einrichtung weiterer 100 Schulkindbetreuungsplätze wird den in der Planungskonferenz dargestellten Bedarfen, soweit dies möglich ist, entsprochen.
In den vergangenen Jahren konnten mit diesem Verfahren neue Schulkindbetreuungsplätze im Umfang von ca. 400 Plätzen 2011/12, 250 Plätzen 2012/13, 150 Plätzen 2013/14 und 200 Plätzen 2014/15 geschaffen werden. Dem Großteil der angemeldeten Bedarfe konnte damit entsprochen werden. Im aktuellen Schuljahr 2015/16 wurden rund 100 neue Betreuungsplätze eingerichtet. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen ist auch im Schuljahr 2016/17 davon auszugehen, dass das Verfahren erfolgreich durchgeführt wird.
In einzelnen Fällen kann aufgrund mangelnder Kapazitäten an Räumen, Trägern oder Personal nicht allen angemeldeten Bedarfen entsprochen werden. Als Beispiel sei hier die Grundschule Lehndorf genannt, für die es anerkannte Bedarfe gibt, die aber aufgrund der dort herrschenden räumlichen Situation in 2015 nicht berücksichtigt werden konnten.
In solchen Fällen ist die Verwaltung darauf bedacht, vor Ort mit allen Beteiligten an Lösungen zu arbeiten.
Zu Frage 3.)
Die Verwaltung befindet sich in einem kontinuierlichen Dialog mit den Grundschulen in Braunschweig. Informationen zum derzeitigen Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschulen sowie zur Konzeptionsentwicklung des Braunschweiger OGS-Models werden regelmäßig mit den beteiligten Schulleitungen ausgetauscht und über diese in die entsprechenden Gremien wie die Schulleiterdienstbesprechungen getragen.
Die in diesem Jahr eingeführte OGS-Lenkungsgruppe wird diesen Dialog in erheblichem Umfang befördern.
Der neue Ganztagsschulerlass aus 2014 eröffnet den Schulen eine Reihe zusätzlicher Möglichkeiten bei der Entscheidung für eine Form der Ganztagsschule. Grundschulen, die die Umwandlung in eine Ganztagsschule anstreben, werden durch die Verwaltung intensiv begleitet und in der Umsetzung ihrer Entscheidung unterstützt. In Braunschweig gilt bezüglich der Antragstellung zur Umwandlung in eine Ganztagsschule das Prinzip der Freiwilligkeit. Dies bedeutet, dass jeweils ein Mehrheitsbeschluss der zuständigen Gremien der betreffenden Grundschule als Grundlage für die Beantragung des Ganztagsbetriebs vorliegen muss.
