Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01067-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Vor Beantwortung der konkreten Fragen, bei der die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar und das Jobcenter Braunschweig beteiligt wurden, möchte ich Grundsätzliches zu der Thematik vorweg schicken.

 

Die Bundesagentur für Arbeit ist solange für Asylbewerber zuständig, bis über den Asylantrag abschließend entschieden ist und der Aufenthaltsstatus geklärt ist.

 

Die Jobcenter werden mit positiver Entscheidung über den Asylantrag und Entscheidung über den Aufenthaltsstatus zuständig und bauen damit inhaltlich im Regelfall auf die bis dahin durch die Bundesagentur für Arbeit eingeleiteten Maßnahmen auf.

 

Im Rahmen der Zuständigkeit des Jobcenters Braunschweig ist zu beachten, dass bereits jetzt ohne aktuelle Zuweisung von Asylbewerbern nach Braunschweig bereits 320 Flüchtlinge über 15 Jahre (Altersgrenze der erwerbsfähigen Leistungsbezieher) im SGB II Bezug sind, was im Wesentlichen an der Anziehungskraft der Stadt Braunschweig für bereits anerkannte und damit der Freizügigkeit unterliegende Flüchtlinge liegt.

 

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Fragen der CDU-Fraktion wie folgt:

 

 

  1. Wie hoch wird das Potential an qualifizierten Asylbewerbern im Bereich der Bundesagentur für Arbeit für die Braunschweiger Region eingeschätzt?

 

Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar verfügt ebenso wie das Jobcenter Braunschweig bislang über keine repräsentativen Daten zum Qualifikationsniveau der aktuell zuwandernden Asylbewerber. Unklar ist nach wie vor, wie hoch der Anteil Hochqualifizierter (Ärzte, Informatiker etc.) gegenüber dem der Geringqualifizierten ist. Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar und das Jobcenter Braunschweig schätzen, dass mehr als zwei Drittel der Asylbewerber keine abgeschlossene Ausbildung haben, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt zählt.

 

 

  1. Wie können Braunschweig Unternehmen dieses Potential für sich nutzen?

 

Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar und das Jobcenter Braunschweig sind davon überzeugt, dass das Potenzial für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft größer sein wird, als das, was der formale Bildungsgrad der Asylbewerber eventuell auszusagen vermag. Es handelt sich überwiegend um junge und motivierte Menschen, die lernen und arbeiten wollen. Hauptansatzpunkt wird zu Beginn der Integrationsbemühungen der Erwerb der deutschen Sprache sein, da diese der wesentliche Schlüssel zur Integration ist. Erst nach Spracherwerb und einer gewissen gesellschaftlichen Integration kann eine spezielle Ausbildung und Beschäftigung erfolgen.

 

Zusammen mit den regionalen Akteuren am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sollen alle vorhandenen Instrumente zur Integration (bspw. Eingliederungszuschüsse, berufsvorbereitende Maßnahmen oder Qualifikationsförderungen) genutzt werden.

 

 

  1. Kann das regionale Fachkräftebündnis bei der Vermittlung von qualifizierten Asylbewerbern an Braunschweiger Unternehmen tätig werden?

 

Die Zahl der kurzfristig (innerhalb des ersten Jahres nach Ankunft) integrierbaren qualifizierten Asylbewerber mit Bleiberechtsperspektive wird sehr überschaubar sein und sich auf wenige Fälle begrenzen.

 

Es wird vielmehr eine große und längerfristige Anstrengung bedeuten, die erhebliche Zahl an Menschen ohne formale Qualifikationsnachweise und/oder Ausbildungen für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu beraten, qualifizieren und letztlich zu integrieren. Es ist davon auszugehen, dass die Ankommenden zunächst intensiv die Sprache lernen und entsprechende Integrationskurse belegen müssen. Die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird sich dem mittelfristig (innerhalb der ersten fünf Jahre nach Ankunft) regelmäßig anschließen. Dabei wird dem Zusammenspiel der regionalen Arbeitsmarktakteure eine besondere Bedeutung zukommen.

 

Die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar möchte zusammen dem Jobcenter Braunschweig und mit den kommunalen Ansprechpartnern Prozesse entwickeln, die einen Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung frühzeitig vorbereiten. Die Neuankömmlinge sollten kontinuierlich von den kommunalen Ansprechpartnern auf eine Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar hingewiesen werden, um Schritte zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt frühzeitig auf den Weg bringen zu können.

 

Der Steuerkreis des Fachkräftebündnisses SüdOstNiedersachsen hat sich bereits auf seiner ersten Sitzung im Oktober 2015 darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um sich über den Fachkräftebedarf in der Region auszutauschen, der auch durch Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt gedeckt werden kann. Das erste Treffen der Arbeitsgruppe wird am 24. November 2015 bei der Allianz für die Region GmbH stattfinden.

 

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