Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00617
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Eisenbahnbrücke über den Brodweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- i. A. Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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18.11.2015
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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Anhörung
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02.12.2015
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 12 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Erneuerung der Eisenbahnbrücke über den Brodweg um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Oberbürgermeister zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass
Die DB Netze Projekt GmbH (DB) hat die Stadt darüber informiert, dass die Eisenbahnbrücke über den Brodweg im Bereich der Kleingartenvereine „Morgenland“ und „Brodweg“ ab 2020 erneuert werden soll. Die Brücke ist in einem baulich schlechten Zustand. Eine Reduktion von vier auf drei Gleise ist geplant. Der Brodweg weist in diesem Bereich eine Fahrbahn von ca. 6,00 m, einen einseitigen Gehweg mit ca. 1,50 m Breite und einer Höhe von ca. 4,50 m auf. Im Zuge der Brückenbaumaßnahme besteht die Möglichkeit, die Brückenöffnung zu verändern.
Zum heutigen Zeitpunkt bestehen keinerlei Ausbauabsichten für den Brodweg. Da die Nut-zungsdauer eines Brückenbauwerkes jedoch einen sehr langen Zeitraum umfasst, ist abzu-wägen, ob für mögliche, noch nicht absehbare zukünftige Entwicklungen hier vorsorglich ein Bauwerk mit größerer lichten Weite und Höhe errichtet werden soll.
Variante 1: Beibehaltung des heutigen Querschnittes
Der heutige Straßenquerschnitt im Bereich der Brücke entspricht nicht dem Querschnitt, der bei einem Straßenneubau zugrunde gelegt würde, reicht als Bestandsquerschnitt für die Abwicklung des Verkehrs auf dem Brodweg jedoch aus. Fahrradfahrer nutzen die Fahrbahn, Fußgänger können die Brücke auf dem Gehweg passieren.
Im Zuge der Planungen wäre es möglich, den Gehweg zu Lasten der Fahrbahn zu verbreitern.
Variante 2: Vergrößerung der Brückenöffnung
Im Zuge des Brückenneubaus könnte die Brückenöffnung verändert werden.
Aufgrund der Regelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz ist eine Kostenbeteiligung der Stadt vorgesehen, sobald sie eine Änderung am Bauwerk verlangt.
Um eine erste Abschätzung der Kosten vorzunehmen, wurde die DB gebeten, Kosten für ein Bauwerk mit einer lichten Weite von 12,50 m und einer lichten Höhe von 4,70 m zu ermitteln. Den genannten Maßen wurde ein Standardquerschnitt für einen Straßenneubau mit einer Fahrbahn mit 7,50 m (incl. Radfahrschutzstreifen) und Gehwegen von 2,50 m Breite zugrunde gelegt. Ob dieser Querschnitt zum Zeitpunkt eines Ausbaus des Brodweges noch richtlinienkonform sein wird, kann nicht abgeschätzt werden.
Eine Vergrößerung der lichten Höhe kann nur erfolgen, indem die Straße abgesenkt wird. Eine Erhöhung der Gleise ist aufgrund der gegebenen Randbedingungen in der Gleistrasse und den extremen Anpassungslängen nicht sinnvoll. Hieraus resultiert, dass erheblich größere Anpassungsarbeiten am Brodweg außerhalb des Brückenbauwerkes erfolgen müssen als bei Variante 1.
Die DB teilte daraufhin mit, dass die von der Stadt zu tragenden Kosten allein für das Brückenbauwerk bei ca. 1,9 Mio. € liegen.
Hinzu kommen Kosten für den anschließenden Straßenbau und für die Erschließung einiger der nördlich der Brücke gelegenen Häuser, die aufgrund einer geänderten Höhenlage der Straße nicht mehr vom Brodweg aus erfolgen könnte. Der Bau von Zuwegungen hinter den Häusern mit erheblichem, von der Stadt zu tragenden Kostenaufwand wäre die Folge.
Abwägung
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht seitens der Stadt keine Veranlassung, den Straßenquerschnitt unter der Brücke zu ändern. Eine städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches, welche den Ausbau des Brodweges erfordern würde, ist derzeit nicht absehbar.
Der Vorteil einer Erweiterung der Brückendurchfahrt liegt darin, dass die Möglichkeit eröffnet würde, den Straßenquerschnitt zu erweitern und für Fahrradfahrer und Fußgänger verbesserte Bedingungen zu schaffen. In diesem Fall würde die Stadt jedoch nicht unerheblich an den Kosten der Erneuerung der Eisenbahnbrücke beteiligt. Auch wäre zur Nutzung der Möglichkeit ein Ausbau des Brodweges erforderlich.
Aufgrund der hohen und teilweise noch nicht absehbaren Kosten, der heute ausreichenden Verkehrssituation und unter Berücksichtigung der nicht absehbaren Entwicklung des Gebie-tes schlägt die Verwaltung vor, keine Veränderung des Brückenquerschnittes zu verlangen.
