Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00803-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf der Helmstedter Straße in Höhe der Hausnummer 80 wurden auf der Fläche zwischen Radweg und Fahrbahn Pfosten gesetzt. Diese Pfosten verhindern, dass Autos die Fläche zwischen der Fahrbahn und dem Radweg zum Parken verwenden.

Genutzt wurde die Fläche fast ausschließlich von Kunden des „Kiosk“, welcher in der Helmstedter Straße 80 ansässig ist.

 

Diese Parkplätze sind für den Betreiber des Kiosks von existentieller Bedeutung, da seit der Veränderung diese Kunden ausbleiben.

 

Der gesamte Bürgersteig (inklusive der Fläche mit den Pfosten und dem Radweg) hat auf Höhe der Helmstedter Straße 80 eine Breite von 6,90 Metern.

Der Radweg hat an dieser Stelle eine Breite von 1,50 Metern.

Die ausgewiesenen Parkplätze an anderen Stellen der Helmstedter Straße haben eine Breite von 1,90 Metern.

 

Bei einer Gesamtbreite des Bürgersteigs von 6,90 Metern würde nach Abzug des Radweges (1,50 m) und eines Parkstreifens (1,90 m) eine Breite von 3,50 Metern als Fußweg verbleiben.

 

Es wird daher angefragt:
 

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, vor der Helmstedter Straße 80 ein oder zwei Kurzzeitparkplätze einzurichten?
Wäre zum Beispiel ein „Schwenken“ des Radweges weg von der Fahrbahn, so dass die Fläche zwischen Fahrbahn und Radweg auf 1,90 Metern anwächst, denkbar?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Pfosten im Bereich Helmstedter Straße 80 wurden auf Wunsch des Stadtbezirksrates eingebaut (15-00247), um das unzulässige Parken auf dem Radweg zu unterbinden.

 

Die Einrichtung eines bzw. mehrerer Kurzzeitplätze auf der Fahrbahn ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der räumlichen Nähe zur Lichtsignalanlage nicht möglich.

Auf dem Gehweg bzw. dem Radweg dürfen aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Parkmöglichkeiten geschaffen werden.


 

Ein größerer Umbau des Bereiches zum Zweck der Schaffung von Parkmöglichkeiten für den privat geführten Kiosk erfolgt nicht.


 

 

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