Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00185-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratung über die Verwendung der bezirklichen Mittel 2015 hat der Stadtbezirksrat in der Sitzung vom 24. September 2015 um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:


1.) „Im Stadtbezirksrat herrscht Aufklärungsbedarf dazu, warum einzelne Maßnahmen als beitragspflichtig, die Wabestraße jedoch als nicht beitragspflichtig klassifiziert wird.“

 

2.) „Darüber hinaus bittet der Stadtbezirksrat um Auskunft, ob eventuell nicht verausgabte Mittel, die sich ggf. aus einer kostengünstigeren Abwicklung einzelner Projekte ergeben, dem Gremium angezeigt und dem entsprechenden Teilbudget wieder „gutgeschrieben“ werden.“

 

3.) „Frau stv. Bezirksbürgermeisterin Krause fragt nach der Umsetzung des Haushaltsbeschlusses aus dem Jahr 2014 (Bürgerhaushalt 2015 - bezirkliche Vorschläge/Mittelverwendung), „Vervollständigung der Sanierung des kombinierten Fuß- und Radweges Grünewaldstraße im Bereich der Bahnlinie bis zur Feuerbachstraße“. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass nach Auskunft der Fachverwaltung das Projekt in den nächsten Tagen abgeschlossen wird. Dies zweifelt der Stadtbezirksrat an und bittet die Bezirksgeschäftsstelle, diesbezüglich noch einmal nachzuhaken.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.)

Bei der vorgeschlagenen Maßnahme in der Wabestraße vor Haus-Nr. 2 - 6 werden die vorhandenen Betonplatten reguliert. Durch die Verwendung bereits vorhandenen Materials handelt es sich um eine reine Unterhaltungsmaßnahme, die nicht straßenausbaubeitragspflichtig ist.

 

In der Schlegelstraße und der Freytagstraße hingegen sollen die Betonplatten in Teilbereichen erneuert (Verlegung von neuen Betonplatten) werden. Werden auf diesem Weg die Gehwege in den beiden Straßen in den nächsten Jahren Stück für Stück erneuert, wäre nach der vollständigen Erneuerung der Gehwege in der Schlegelstraße und der Freytagstraße die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Deshalb wird im Begründungstext vorsorglich auf diese Möglichkeit hingewiesen.

 

 

 

Zu 2.)

Wird eine vom Stadtbezirksrat beschlossene Unterhaltungsmaßnahme kostengünstiger abgewickelt, verbleibt der Restbetrag im Budget des Stadtbezirksrats für die anderen beschlossenen Maßnahmen (und deckt ggf. dortige Steigerungen). Mittel, die im Haushaltsjahr nicht verausgabt wurden, stehen in der Regel im neuen Haushaltsjahr als Haushaltsausgabereste zur Verfügung.

 

Zu 3.)

In seiner Sitzung am 08.10.2014 hat der Stadtbezirksrat 120 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Reparaturarbeiten auf dem Radweg Grünewaldstraße entsprechend des Verwaltungsvorschlages in Höhe von 5.000 €.

 

Daraufhin hat der Fachbereich Tiefbau und Verkehr auf dem Radweg auf der Nordseite der Grünewaldstraße westlich des Bahnüberganges in Höhe der Holbeinstraße auf ca. 50 m Länge die dortigen Unebenheiten im Herbst 2014 beseitigen lassen. Dieser Abschnitt wurde vollständig erneuert.

Im restlichen Bereich des Radweges wurden vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr leichte Verwerfungen, hervorgerufen durch Baumwurzeln, durch den Einbau von Asphalt mit eigenem Personal beseitigt. Der Radweg ist in einem verkehrssicheren Zustand.

 

Das Projekt ist damit entsprechend des Beschlusses des Stadtbezirksrats abgeschlossen.


 

 

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