Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-01186

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Brandschutzauflagen verbieten in den Fluren von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden die Aufbewahrung von Kleidungsstücken, Bildern oder anderen Gegenständen. Eine Folge davon ist die Aufbewahrung von Jacken, Mänteln und anderer Kleidungsstücke in den Klassenräumen der Schulen über den Rückenlehnen der Stühle der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

 

Wann können die Schulen mit einer Lösung rechnen, die eine adäquate Aufbewahrung dieser Kleidungsstücke darstellt?

 

gez. D. Stülzebach


 

 

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