Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00682
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Telekommunikationsstelle am Standort 'Nibelungenplatz 9'
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Entscheidung
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03.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Telekom Deutschland GmbH betreibt am Nibelungenplatz in Braunschweig zwei öffentliche Telekommunikationsstellen. Ein Gerät steht vor Haus-Nr. 9, das andere vor Haus-Nr. 12. Die beiden Geräte befinden sich in sehr geringer Entfernung voneinander.
Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt, das Gerät vor Haus-Nr. 9 ersatzlos zu entfernen und erbittet die dafür notwendige Zustimmung der Stadt Braunschweig. Zur Begründung führt die Telekom Deutschland GmbH aus, dass es sich bei dem betreffenden Gerät um ein Multimediagerät handelt, dessen Technik in Kürze bundesweit abgeschaltet werden wird. Eine Umrüstung des Gerätes auf eine andere Technik sowie ein entsprechender Umbau seien auf Grund der schwachen Nutzung des Gerätes unwirtschaftlich. Zudem ist eine solche Umrüstung im Hinblick auf die geringe Entfernung zum Alternativstandort vor Haus-Nr. 12 nicht sinnvoll. Der Standort vor Haus-Nr. 12 ist technisch auf dem neuesten Stand und wird auch zukünftig erhalten bleiben. Der Nibelungenplatz wird somit auch weiterhin mit einer öffentlichen Telekommunikationsstelle ausgestattet sein.
Für den Abbau des Standortes ist gem. §§ 78 ff Telekommunikationsgesetz (TKG) die Zustimmung der Stadt Braunschweig erforderlich. Vor dem Hintergrund der dargestellten Argumente und der weiterhin vorhandenen Möglichkeit am Nibelungenplatz von einer öffentlichen Telekommunikationsstelle aus telefonieren zu können, empfiehlt die Verwaltung, dem Vorschlag zum Abbau zuzustimmen.
