Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01046
Grunddaten
- Betreff:
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Nutzungsüberlassung Bürgerhaus Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Entscheidung
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01.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Diana Sambleben, wohnhaft Am Zoo 1 in 38124 Braunschweig, hat die dauerhaft angelegte Nutzung des Bürgerhauses Mascherode, hier: der Bürgerstuben, beantragt. Die Nutzungen sollen zunächst im zweiwöchentlichen und bei entsprechendem Interesse ggf.wöchentlichen Rhythmus donnerstags von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr oder bis 21:00 Uhr erfolgen. Frau Sambleben beabsichtigt, im Bürgerhaus Mascherode Nähveranstaltungen durchzuführen. Die Nähmaschinen werden mitgebracht und die Räumlichkeiten anschließend gereinigt übergeben.
Gem. § 93 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsichen Kommunalverfassungsgesetzes i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet- und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
Die von Frau Sambleben beabsichtigten Veranstaltungen widersprechen dem Charakter der Räumlichkeiten nicht.
Sollte der Stadtbezirksrat einen zustimmenden Beschluss fassen, werden die Belegungen unter Berücksichtigung anderer Nutzungen mit Frau Sambleben terminlich abgestimmt.
Kursbeiträge werden durch Frau Sambleben nicht erhoben. Da das Veranstaltungsangebot ideelle Intentionen verfolgt, wird vorgeschlagen, den Stundentarif für Vereine, 5,00 € pro Stunde, zu erheben, da die Nähgruppe mit diesen gleichgestellt werden kann.
