Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-01229

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Angesichts einer zunehmend prekären Finanzlage kann es sich die Stadt schwerlich leisten, auf Geldbeträge zu verzichten, die ihr nach der Baugesetzgebung zustehen. So steht der Kommune aus den sich durch die Bauleitplanung akkumulierten Planungsgewinnen ein angemessener, anteilmäßig zu berechnender Beitrag als Ausgleich für notwendige Infrastrukturmaßnahmen (Kitas, Schulen, etc.; Folgekosten) im Rahmen der Planungen zu. Mit Drucksache 10180/14 vom 02.05.2014 wurde auf Anfrage des Stadtbezirkes Wabe/Schunter/Beberbach von der Bauverwaltung angekündigt, dass neben Planungsverträgen auch Verträge über die angemessene Beteiligung an Folgekosten ausgehandelt und dem Planungs- und Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt würden.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110002262&psml=bsndprod.psml&max=true

Auf Grund überlappender Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche stellen wir unsere Frage in zwei Ausschüssen:

Sind die entsprechende Einnahmen aus Folgekostenverträgen zur Entlastung der Finanzen weiter vorgesehen und wird das Baudezernat die entsprechenden Verträge für das Baugebiet Holzmoor Nord (und ggf. andere Erschließungen neuer Baugebiete) abschließen, mit denen Planungsgewinne für die angemessene anteilmäßige Übernahme von Folgekosten für die städtische Infrastruktur mit herangezogen werden? Wie ist hier der Sachstand?

 

 

Peter Rosenbaum

(BIBS-Ratsherr im Finanz- und Personalausschuss)

 

 

Dr. Dr. Wolfgang Büchs

(BIBS-Ratsherr im Plaunungs- und Umweltausschuss)

 

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