Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-01199

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, den Beschäftigten der rund 5 400 Beteiligten (u. a. Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) eine privatrechtliche zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der tarifrechtlich vor­gesehenen Pflichtversicherung zu gewähren. Bis zum 31. Dezember 2001 war die VBL in einem Gesamtversorgungssystem rein umlagefinanziert.

 

Ab dem 1. Januar 2002 erfolgte eine Systemumstellung auf ein sogenanntes Punktemodell. Zeitgleich wurden die Geschäftsbereiche der Abrechnungsverbände VBL West und VBL Ost geschaffen.

 

Die VBL deckt ihre Mittel in der Pflichtversicherung aus Umlagen in Höhe von 7,86 % (6,45 % Arbeitgeber, 1,41 % Arbeitnehmer) der zusatzversorgungspflichtigen Tarifentgelte. Darüber hinaus erhebt sie von den beteiligten Arbeitgebern ab dem 1. Januar 2002

Sanierungsgelder von durchschnittlich 2 % dieser Tarifentgelte. Das Sanierungsgeld dient der Ausfinanzierung sog. schließungsbedingter Mehrkosten des alten Gesamtversorgungssystems und dem Wechsel vom Gesamtversorgungssystem zum Punktemodell. Seine Er­hebung und Verteilung auf die verschiedenen Arbeitgebergruppen war durchaus strittig und Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren, aus denen seine Rechtmäßigkeit aber be­stätigt wurde.

 

Seit dem VBL Geschäftsbericht 2013 haben viele Beteiligte, darunter auch die Stadt Braunschweig, die VBL zur  Rückzahlung geleisteter Sanierungsgelder ab dem Jahr 2012 sowie zum Verzicht seiner weiteren Erhebung aufgefordert, denn die VBL schien aufgrund ihrer soliden Finanzlage (Vermögen 19,8 Mrd. €) gegen ihre eigenen Satzungsbestimmungen zu verstoßen.

 

Der § 65 Abs. 1 der VBL Satzung besagt, dass Sanierungsgelder nur erhoben werden

rfen, solange das Anstaltsvermögen ohne die Berücksichtigung von Sanierungsgeldern nicht ausreicht, um die vor dem 1. Januar 2002 begründeten VBL Rentenanwartschaften und Ansprüche (Altbestand) zu bezahlen.

 

Dieser Aufforderung ist die VBL nun nachgekommen. Der Verwaltungsrat der VBL hat in seiner Sitzung am 12. November 2015 die künftige Finanzierung der VBL im Abrechnungsverband West geregelt und den Beschluss gefasst, die von diesen Arbeitgebern für die Jahre 2013 bis 2015 gezahlten Sanierungsgelder Anfang 2016 verzinst zurückzuzahlen.

Die Stadt Braunschweig wird dadurch im Januar 2016 für die o. g. Jahre Sanierungsgelder in Höhe von rd. 3,54 Mio. € zurück erhalten. Davon entfallen auf den städtischen Ergebnishaushalt rd. 3,12 Mio. € und auf die Sonderrechnungen rd. 0,42 Mio. €.

 

Die Zinsen und Zinseszinsen (etwa 4 %) werden von der VBL nach dem Jahres­abschluss 2015 ermittelt. Eine Auszahlung ist für den Zeitraum April/Mai 2016 vorgesehen. Hier kann zusätzlich mit insgesamt ca. 280.000 € gerechnet werden.

 

Auswirkung auf den Personalaufwand 2016 und auf die Finanzplanung bis 2019:

 

Im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2016 sind Arbeitgeberanteile zur Zusatzversicherung für tariflich Beschäftigte (Umlagen und Sanierungsgelder) von insgesamt 5.936.572 € aus­gewiesen. Darin enthalten ist ein Sanierungsgeld in Höhe von rd. 1,13 Mio. € (1,52 %).

 

Aufgrund einer Satzungsänderung für den VBL Abrechnungsverband West wird für die Jahre 2016 bis 2022 nur noch ein Sanierungsgeld in Höhe von 0,14 % erhoben. Dies führt ab dem nächsten Jahr zu einer Ansatzverringerung bei der Zusatzversicherung VBL von rd. 1,03 Mio. €. Die Sanierungsgeldabsenkung wirkt sich in dieser Höhe auch im Finanzplanungs­zeitraum 2017 bis 2019 aus.

 

 

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