Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01021

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates:

 

Der Stadtbezirksrat 323 bittet die Verwaltung, ein Parkraumkonzept für Thune für den Bereich Krugplatz, Thunstraße von Schunterbrücke bis Am Grefenhoop und Meinestraße bis Magnolienweg zu erarbeiten und dem Bezirksrat zur Diskussion vorzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein Parkraummanagementkonzept, wie hier für Thune angeregt, wurde für die Innenstadt vor über einem Jahrzehnt erstellt und weitgehend umgesetzt. 2012/2013 wurde ein Parkraummanagementkonzept für das Umfeld der Stadthalle erstellt und umgesetzt. Die damit gemachten Erfahrungen und darauf aufbauende Vorschläge zur weiteren Optimierung sollen demnächst den Ratsgremien vorgelegt werden. Im letzten Jahr wurde mit der Erstellung eines Parkraummanagementkonzepts für das östliche Ringgebiet begonnen. Ein Entwurf wurde bereits öffentlich vorgestellt. Für Gebiete mit hohem Parkdruck (wie auch das westliche Ringgebiet, das Siegfriedviertel, den TU-Alt-Bereich usw.) stellt die Erarbeitung eines umfassenden Parkraummanagementkonzepts grundsätzlich eine Möglichkeit dar, Verbesserungen im ruhenden Verkehr zu erreichen. In einem Stadtteil wie Thune sind die Rahmenbedingungen deutlich weniger brisant als in den o. g. Gebieten. Auch ein weniger umfangreiches Parkraummanagementkonzept müsste aber umfassend von einem externen Ingenieurbüro erstellt und von der Verwaltung begleitet werden. Der Aufwand wäre unverhältnismäßig. Derzeit stehen zudem weder finanzielle noch personelle Kapazitäten für die Erarbeitung eines weiteren Parkraummanagementkonzeptes zur Verfügung.

 

Im Übrigen sind laut Niedersächsischer Bauordnung zunächst Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen grundsätzlich verpflichtet, für die vorhandenen oder zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Benutzerinnen und Benutzer sowie der Besucherinnen und Besucher die notwendigen Einstellplätze auf ihren Grundstücken selbst bereitzustellen. Erfahrungsgemäß werden z. B. viele private Garagen nicht zum Abstellen von Pkw genutzt.

 

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