Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01001-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die CDU-Fraktion hatte sich bereits in der Vergangenheit, zuletzt im August 2012 an die Stadtverwaltung gewandt und diese aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung, insbesondere im Hinblick auf die Sonntagsverkäufe der Bäckereien zu kontrollieren und das Gesetz durchzusetzen. Hierzu bittet sie jetzt um einen Sachstandbericht, da es nach Ihrer Auffassung keine abschließende Klärung in der Sache gäbe und sich die Verwaltung bisher weder willens noch in der Lage sähe, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hatte zuletzt am 8. Februar 2013 auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion Die Linke Stellung genommen (8756/13). Die nicht belegte Behauptung in der aktuellen Anfrage der CDU-Ratsfraktion, die Verwaltung sei bisher nicht willens, die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen, weise ich mit Nachdruck zurück. Richtig ist, dass grundsätzlich allen konkreten Hinweisen nachgegangen und bekanntgewordene Verstöße geahndet werden.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

1. Wie haben sich in den letzten Jahren seit 2013 die Kontrollen, inklusive von Testkäufen, der Sonntagsverkäufe in Bäckereien entwickelt?

 

Es wurden am Sonntag, dem 24. März 2013 und am Sonntag, dem 23. März 2014 Bäckereiverkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet zu unterschiedlichen Uhrzeiten durch die Mitarbeiter des Gewerbeaußendienstes aufgesucht und dahingehend kontrolliert, ob die Verkaufszeiten eingehalten werden.

 

2. Welche Ergebnisse haben die Kontrollen gehabt und welche Ordnungsmaßnahmen sind seitens der Stadt ergriffen worden?

 

Im Jahre 2013 wurde ein Verstoß festgestellt, der mit einer Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zur Ahndung gebracht wurde. Im Jahre 2014 wurde kein Verstoß festgestellt.

 

3. Wie will die Verwaltung zukünftig die gesetzlich geregelten Ladenöffnungszeiten am Sonntag durchsetzen?

 

Der Verwaltung überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten auch zukünftig durch gezielte Kontrollen, ob außerhalb der zulässigen Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten ein Einzelhandel stattfindet.

 

Hierbei ist aber im Rahmen der begrenzten personellen Ressourcen eine Priorisierung der Kontrollen im Gewerbebereich erforderlich. Dabei muss eine Abwägung hinsichtlich der Gefährdung der Allgemeinheit vorgenommen werden, sodass den Kontrollen von Bewachungsunternehmen, Spielhallen und anderen Gewerbebetrieben, die bei Gesetzesverstößen eher zu einer Gefährdung beitragen, Vorrang eingeräumt werden muss. Vor dem Hintergrund, dass die letzten Kontrollen keine Verstöße aufzeigten und der Verwaltung auch keine konkreten Anzeigen auf Verstöße zugegangen sind, gehe ich davon aus, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zu einem gesetzeskonformen Verhalten geführt haben.

 

Im Falle eines festgestellten oder auf andere Weise bekannt gewordenen und beweisbaren Verstoßes werden auch weiterhin zunächst ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Ahndung der Regelwidrigkeit ergriffen.

 

 

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