Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau der Peter-Joseph-Krahe-Straße wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Planung und zum Ausbau der Peter-Joseph-Krahe-Straße um einen Beschluss über eine Umbaumaßnahme einer Straße, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, für die der Stadtbezirksrat beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Die Peter-Joseph-Krahe-Straße ist sanierungsbedürftig und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten. Außerdem ist die Erneuerung des unter der Fahrbahn liegenden Abwasserkanals zwingend erforderlich. Des Weiteren besteht der Bedarf, Leitungen in der Straße auszutauschen.

 

Der Stadtbezirksrat hat die Planung entsprechend der Vorlage vom 06.05.2015 abgelehnt und einen Änderungsantrag beschlossen, der eine geänderte Planung mit folgenden Randbedingungen fordert:

 

„1. Eine Planung, die mindestens die vorhandene Anzahl der Stellplätze beibehält, auf die Anpflanzung von Bäumen verzichtet und eine andere Gestaltung der Straße vorsieht.

2. Eine Planung, die die Einbahnstraßenregelung beibehält.

3. Eine Planung, die die Ausfahrt aus der Peter-Joseph-Krahe-Straße ohne Poller vorsieht.

 

Der Planungswunsch des Bezirksrates wurde in einem Abstimmungsgespräch zwischen der Bezirksbürgermeisterin und der Verwaltung ergänzend erörtert, da sich die Peter-Joseph-Krahe-Straße innerhalb des Geltungsbereiches des zum Zeitpunkt der Bezirksratsentscheidung in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wallring-Ost“ befindet. Der Entwurf des Bebauungsplanes sah einen Wendehammer am Ende der Peter-Joseph-Krahe-Straße sowie die Nutzung der Verlängerung der Hennebergstraße im Bereich des Bürgerparks als öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Fuß- oder Fuß- und Radweg vor.


 

Aufgrund der gegenüber dem Beschluss des Bezirksrates zur Einzelmaßnahme Peter-Joseph-Krahe-Straße entgegenstehenden Planung im Bebauungsplanentwurf wurde das Planungsverfahren für die Straße zunächst ausgesetzt. So konnte das Thema Verkehrsführung aus der Peter-Joseph-Krahe-Straße im Abwägungsprozess zum Bebauungsplan ausdrücklich behandelt werden.

 

Im Ergebnis wurde an den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes festgehalten und der Bebauungsplan vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen eine rechtskonforme Umsetzung des Bezirksratsbeschlusses daher nicht zu.

 

Die dem Bezirksrat bereits vorgestellte Planung, die die Festsetzungen des neuen Bebauungsplanes umsetzt, wird daher erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Planung

 

Der öffentliche Straßenraum weist insgesamt eine Breite von 8 m auf. Auf beiden Fahrbahnseiten ist ein 1,50 m breiter Gehweg vorhanden. Die Straße soll zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden und Aufenthalts- und Erschließungsfunktion für die Anlieger haben. Der Verkehrsraum wäre zu schmal, um nach heutigen Richtlinien Fahrbahn, Parkplätze und Gehwege getrennt anzuordnen. Die Peter-Joseph-Krahe-Straße wird daher niveaugleich ausgebaut und auf der vollen Länge gepflastert. Diese Mischverkehrsfläche teilen sich nach dem Umbau Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge. Kinderspiel ist erlaubt. Parken ist auf den durch ein andersfarbiges Pflaster gekennzeichneten Flächen zulässig.

 

Es werden wechselseitig Längsparkplätze angelegt, die durch Baumscheiben abgegrenzt werden. Die Fahrgassenbreite wird 5 m betragen. Die Parkstände und Bäume strukturieren die Straße entsprechend den Vorgaben für verkehrsberuhigte Bereiche und verhindern schnelles Fahren. Eine in der Mitte angeordnete Gosse unterstützt gestalterisch den Eindruck des verkehrsberuhigten Bereichs und nimmt das Regenwasser auf.

 

Die bisherige Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben und die Peter-Joseph-Krahe-Straße als Stichstraße eingerichtet. Am westlichen Straßenende vor dem Eingang in den Bürgerpark wird eine Wendemöglichkeit eingerichtet, die auch größeren Fahrzeugen, wie z. B. der Müllabfuhr, das Wenden erlaubt.

 

Die Regelung wertet das Wohnen in der Straße auf. Der zurzeit im Bürgerpark befindliche Weg, der regelmäßig befahren und beparkt wird, ist nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und im Bebauungsplan als öffentliche Parkanlage (Bürgerpark) ausgewiesen. Die Weiterfahrt für Kraftfahrzeuge in den heute als Fahrbahn genutzten Parkweg wird durch das Aufstellen von Pollern unterbunden.

 

Anliegerinformation

 

Am 11. März 2015 hatte die Verwaltung alle Grundstückseigentümer und Interessierte eingeladen, um die Planung zu erläutern, die Rahmenbedingungen der Straßenausbaubeitragssatzung zu erklären, Fragen zu beantworten und mit den Anliegern zu diskutieren. Intensiv besprochen wurden die Themen Bereitstellung von Parkplätzen im öffentlichen Raum, Einrichtung der Peter-Joseph-Krahe-Straße als Sackgasse und die Ausweisung und bauliche Umgestaltung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich. Das Konzept sowie die Straßenausbauplanung wurden nach längerer kontrovers geführter Diskussion von den Anwesenden überwiegend positiv aufgenommen.


 

Die Anregung, die Straße nur noch zum Befahren für Anlieger freizugeben, wurde geprüft. Die Verwaltung nimmt davon Abstand. Es wird erwartet, dass nach dem Umbau zum verkehrsberuhigten Bereich hauptsächlich Anlieger die Straße benutzen werden. Die Aufpflasterung im Einmündungsbereich unterstützt optisch, dass Verkehr nicht in die Straße geleitet wird, sondern auf der Hennebergstraße verbleibt. Parkplatzsuchverkehr wird sich verlagern, denn die Möglichkeit, einen Parkplatz im Bürgerpark zu finden, besteht nicht mehr.

 

Finanzierung

 

Die Gesamtinvestition für die Sanierung der Peter-Joseph-Krahe-Straße beträgt 220.000 €. Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden hiervon ca. 125.000 € von den Anliegern zu tragen sein. Eine Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme steht im Haushaltsplan 2015 zur Verfügung. Im Übrigen ist die Finanzierung abhängig von der laufenden Haushaltsplanung für 2016.

 

Es ist beabsichtigt, Mitte 2016 mit den Bauarbeiten zu beginnen.
 

 

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Anlagen

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