Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-01264

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sowohl das Bundesjagdgesetz als auch das Niedersächsische Jagdgesetz sehen bei der Jagdausübung eine Einschränkung des Bejagens in dem Sinne vor, als dass bestimmte Areale zu sogenannten „befriedeten Bezirken“ erklärt werden können. Zweck eines befriedeten Bezirkes ist es, in solchen Fällen die Jagdausübung „ruhen zu lassen“, in denen berechtigte Bedürfnisse der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung vorliegen. Dies gilt zum Beispiel für Ortschaften und Friedhöfe, sowie Gebäude, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen dienen.

 

Nun sind in Braunschweig in der jüngeren Vergangenheit einige Neubaugebiete entstanden, tausende Neubürger sind zugezogen, der Ortsteil Lamme sei hier besonders hervorgehoben. Genauso wie alteingesessene Lammer nutzen auch die Neubürger in ihrer Freizeit vornehmlich das Areal nordöstlich von Lamme im Bereich des Regenrückhaltebeckens als Naherholungsgebiet. Das Gebiet wird von Joggern, Spaziergängern und Reitern genutzt, der Pavillon ist bis in die späten Abendstunden ein beliebter Treffpunkt für die Lammer Jugendlichen. Das Gebiet ist aber auch mittlerweile von einem Jäger neu gepachtet worden, der von seinem Recht auf Jagdausübung (vornehmlich in den frühen Morgen- und späten Abendstunden) rege Gebrauch macht, so dass sich Bürger bereits sorgen, es könne auf Grund der Nähe zu den Naherholungssuchenden womöglich zu tragischen Unfällen durch verirrte Kugeln oder Schrotposten kommen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welche Kriterien müssen im Braunschweiger Stadtgebiet generell erfüllt sein, um in einem Übergangsbereich von Wohnbebauung zur freien Landschaft / zum Wald einen Bezirk zu befrieden, wie verhält es sich im speziellen Fall rund um das Regenrückhaltebecken in Lamme?

 

  1. Werden die Eigentümer von Flurstücken in Braunschweig über die Aktivitäten durch Bejagung auf ihren Flächen informiert, werden eventuelle Veränderungen eigeninitiativ seitens der Stadt oder der Jägerschaft mitgeteilt und falls nicht, warum nicht?

 

  1. Ist es möglich, einen Vertreter der Jägerschaft zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um über den aktuellen Sachstand zur Jagdausübung in Braunschweig zu berichten?

gez. Dr. Wolfgang Büchs

 

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