Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 15-01267

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 25.11.2015 wurde der Stadtbezirksrat 132 Viewegsgarten-Bebelhof darüber informiert, dass die Abteilung Liegenschaften (Fachbereich Finanzen) einem privaten Veranstalter ein städtisches Grundstück im Bürgerpark für die Durchführung eines Feuerwerks im Rahmen einer Feier am 27.11.2015 zur Nutzung überlassen hat. In dem Verwaltungsschreiben zur Nutzungsüberlassung vom 24.11.2015 für den Bereich Friedrich-Kreiß-Weg / Hohewortbrücke war von möglichen Auswirkungen dieses Feuerwerks auf die im Bürgerpark lebenden Tiere an keiner Stelle die Rede. Wir gehen daher davon aus, dass die Abteilung Umweltschutz / Umweltplanung (Fachbereich Stadtplanung & Umweltschutz) im Vorfeld nicht an diesem Vorgang beteiligt worden ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Warum ist die Abteilung Umweltschutz / Umweltplanung vor der Genehmigung des Feuerwerks im Bürgerpark verwaltungsintern nicht um eine fachliche Einschätzung gebeten worden?

 

2. Wie beurteilt die Abteilung Umweltschutz / Umweltplanung die Genehmigung des Feuerwerks im Bürgerpark am 27.11.2015 aus fachlicher Sicht?

 

3. Wie sieht die Genehmigungspraxis für solche Veranstaltungen in städtischen Parkanlagen bzw. auf öffentlichen Grünflächen ansonsten aus - insbesondere in der Brut- und Setzzeit?
 

 

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