Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01200-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach welchen Kriterien erfolgt eine Zuweisung und welche Kriterien werden an möglicherweise geeignete Stätten gestellt?

 

Die Turnhalle der GS Lindenberg ist als Notfallunterbringung vorgesehen, falls die an sich zuständige Landesaufnahmebehörde in Kralenriede kurzfristig Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge sucht, die in großer Anzahl unangekündigt in Braunschweig ankommen und in der LAB nicht mehr untergebracht werden können. Derzeit ist nicht mehr damit zu rechnen, dass ein Zug unangemeldet in Braunschweig ankommen wird.

 

Auf die Zuweisung von Flüchtlingen durch das Land Niedersachsen hat die Stadt Braunschweig keinen Einfluss, die Zuweisung erfolgt allein durch das Land.

 

Im gesamten Stadtgebiet werden geeignete Standorte für eine Unterbringung von Flüchtlingen gesucht. Zu den näheren Einzelheiten verweise ich auf die Informationsveranstaltung für alle Rats- und Stadtbezirksratsmitglieder am 27. November 2015 in der Stadthalle Braunschweig. Ferner findet die Anhörung des Stadtbezirksrates zu diesem Thema in der für den 15. Dezember 2015 vorgesehenen Sondersitzung des Stadtbezirksrates statt.
 

 

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