Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01215-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Immer öfter wird bundesweit über die schnelle Ausbreitung der „Ambrosia“, einer Pflanze mit hohem Allergiepotential berichtet. Die Schäden für die menschliche Gesundheit, Landwirtschaft und biologische Vielfalt führte dazu, dass sie in einigen Bundesländern heute anzeigepflichtig ist.

 

Auch das „JKI empfiehlt aus gesundheitlichen Gründen dringend die sachgerechte Entfernung der Pflanzen“

 

Das Umweltbundesamt äußerte sich wie folgt: „Systematisches Vorgehen ist gefragt, um den Vormarsch der Pflanze in Deutschland einzudämmen.“

 

Daher wird angefragt:

 

1.

Wird das Vorhandensein/Auftreten der Pflanze bereits in Braunschweig erfasst und wenn ja, wo und wie häufig werden die Vorkommen dieser Pflanze gemeldet?

Wenn nein: Ist die Erfassung in Vorbereitung?

 

2.

Welche Möglichkeiten gibt es in Braunschweig, diese Pflanze nach Entfernen sachgerecht zu entsorgen?

(z.B. Verbrennungsanlage mit ausreichendem Filtersystem wie in Hessen praktiziert

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1:

Das Auftreten von für den Menschen möglicherweise gesundheitsschädlichen Neophyten (z.B. Ambrosia und Herkulesstaude) wird seitens des Fachbereichs Stadtgrün und Sport seit mehreren Jahren erfasst.

 

Die Bestandsorte und Bestandsgröße werden z.Z. analog in eine Karte eingetragen; zukünftig erfolgen diese Einträge in eine digitale Karte. Diese wird derzeit von der Abteilung Geoinformation im Auftrage des Fachbereichs Stadtgrün und Sport, Stelle erstellt.

 

Die Erfassung erfolgt auf der Basis von Informationen/Meldungen aus der Bürgerschaft sowie durch Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtgrün und Sport.

 

Ambrosia wurde bisher ein Mal im Jahr 2014 am Ortsausgang Lamme gemeldet. Es handelte sich hier um eine Einzelpflanze, die noch vor der Samenausbildung gerodet wurde.

 

Darüber hinaus soll im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Braunschweig“ auf Vorschlag des Fachbereichs Stadtgrün und Sport die Verordnung wie folgt ergänzt werden:

 

Entwurf

 

Herkulesstaude und Beifußblättriges Traubenkraut

(1) Der Anbau, das Ansiedeln oder die Verbreitung der Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) und des Beifußblättrigen Traubenkrauts (Ambrosia artemisiifolia)  in der Land- und Forstwirtschaft, im Erwerbsgartenbau sowie in Gärten, Park- und Grünanlagen ist untersagt.

(2) Die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben die Ausbreitung vorhandener Herkulesstauden und des Beifußblättrigen Traubenkrauts zu verhindern.

(3) Die Stadt Braunschweig kann von dem Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten von Grundstücken verlangen, die vorhandenen Herkulesstauden oder das vorhandene Beifußblättrige Traubenkraut zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Zu 2:

Ambrosia-Pflanzen mit Samenbesatz sollen eingetütet und – wie das mit Miniermotte befallene Kastanienlaub -  anschließend mit dem Restmüll verbrannt werden.


 

 

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