Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01053-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Franz-Rosenbruch-Weg", OE 39 Stadtgebiet zwischen Bundesallee, Stauffenbergstraße und dem Franz-Rosenbruch-Weg Beschluss über die erneute Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 4 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
2. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4 a (3) Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
3. Die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erfolgen erst nach Ende der Weihnachtsferien 2015.
4. Die Verwaltung wird den Personen, die im bisherigen Verfahren Einwendungen erhoben haben, eine schriftliche Mitteilung über die erneute Auslegung des Bebauungsplans zukommen zu lassen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel hat in seiner Sitzung vom 02.12.2015 über die einzelnen Punkte des Beschlusstextes getrennt abgestimmt.
Die erneute Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39 wurde einstimmig beschlossen. Der Beschlussvorschlag, die öffentliche Auslegung gemäß § 4 a (3) BauGB auf zwei Wochen zu verkürzen, wurde mehrheitlich ebenfalls angenommen.
Der Beschlusstext wurde vom Stadtbezirksrat auch erweitert. Es wurde beschlossen, durch Bekanntmachung und Auslegung des Planes erst nach den Weihnachtsferien den Zeitpunkt der Auslegung bürgerfreundlicher zu gestalten. Darüber hinaus wurde beschlossen, die Bürger, die bereits während der ersten Auslegung Einwendungen vorgebracht haben, von der erneuten Auslegung schriftlich zu unterrichten.
Die Verwaltung empfiehlt, entsprechend den ergänzenden Beschlüssen des Stadtbezirksrates 321 zu verfahren.
