Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01286
Grunddaten
- Betreff:
-
Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UmF) Neue Knochenhauerstr. 5 - Erdgeschoss und 1. Obergeschoss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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08.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 22.09.2015 zugestimmt.
Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenschätzung vom 02.12.2015 auf insgesamt 503.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und zu betreuen.
Interimsweise sind die Jugendlichen in verschiedenen Jugendzentren untergebracht. Schnellstmöglich wird Wohnraum für eine angemessene Unterbringung der Jugendlichen benötigt. Das Gebäude in der Neuen Knochenhauerstraße 5, das im Eigentum der Stadt Braunschweig steht, steht leer und kann kurzfristig für eine Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen umgebaut werden. Ursprünglich ist das Gebäude für Büro- und Schulungszwecke genutzt worden. In einem ersten Schritt wurde im September/Oktober 2015 das Obergeschoss für 101.000 € ausgebaut. Aufgrund des unerwartet hohen Flüchtlingsstroms auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss das wesentlich größere Erdgeschoss ausgebaut werden. Eine entsprechende Nutzungsänderung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurde zunächst für 2 Jahre beantragt.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm umfasst 18 Wohn- und Schlafräume für jeweils zwei bis drei Flüchtlinge in einer Größe von 17 bis 35 m². In einem ehemaligen Pausenraum werden zwei Dusch- und Waschräume (je 14 m²) hergestellt. Toilettenanlagen sind vorhanden und werden lediglich instandgesetzt.
Eine Küche von 17 m² und ein Speiseraum von 52 m² werden eingerichtet, sowie ein Personalbüro in der Größe von 17 m², werden entsprechend hergerichtet.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Umbauten betreffen im Wesentlichen den o. g. Einbau der Dusch- und Waschräume sowie Trockenbauarbeiten für die kleinteiligere neue Nutzung. Der erforderliche Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr wird ebenfalls umgesetzt. Als 2. Rettungsweg wird eine zusätzliche Tür eingebaut.
5. Techniken für regenerative Energien
Auf Grund der befristeten Nutzung für Wohnzwecke werden keine Techniken für regenerative Energien vorgesehen.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Auf Grund der befristeten Nutzung für Wohnzwecke und des Nutzerprofils wird von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung abgesehen.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenschätzung vom 02.12.2015 in Summe auf 503.000 €. Davon entfallen 101.000 € auf das 1. OG und 402.000 € auf das EG.
In die Gesamtkosten sind abweichend von anderen Um- und Sanierungsmaßnahmen 30 % für Unvorhergesehenes einschließlich HOAI-Leistungen berücksichtigt worden, da aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit keine ausreichende Untersuchung der Bestandsbauteile durchgeführt werden konnte und mit erhöhten Risiken zu rechnen ist.
Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8. Bauzeit
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme musste im Erdgeschoss bereits mit ersten Maßnahmen begonnen werden, um eine Fertigstellung bis Ende Februar 2016 sicherzustellen.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 außerplanmäßige Haushaltsmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt, die im Projekt 4S.210080 Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge eingestellt sind.
