Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01288

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1.Der vom Sportausschuss der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung vom

20. Oktober 2014 unter DS 17163/14 gefasste Beschluss über die Gewährung eines Zuschusses an den Boulder e.V. für die Kosten der Vereinsgründung, die notwendige Erstaustattung der Boulderhalle (Fliegerhalle) am Standort Westbahnhof und für eine Anschubfinanzierung zur Inbetriebnahme der Boulderhalle im Jahr 2014 in Höhe von 350.000,00 € wird aufgehoben.

 

2.Dem Boulder e.V. wird eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 350.000,00 €

zur Errichtung eines Boulder- und Kletterparks am Standort Westbahnhof gewährt.“
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2014 hat der Sportausschuss der Stadt Braunschweig dem Boulder e.V. für die Kosten der Vereinsgründung, die notwendige Erstausstattung der Boulderhalle (Fliegerhalle) am Standort Westbahnhof und für eine Anschubfinanzierung zur Inbetriebnahme der Boulderhalle im Jahr 2014 eine städtische Zuwendung in Höhe von 350.000,00 € als Festbetragsfinanzierung gewährt.

 

Der Beschluss wurde unter folgenden Vorbehalten gefasst:

 

  • Der Verein Boulder e.V. muss in das Vereinsregister eingetragen und die Gemeinnützigkeit von der Finanzverwaltung anerkannt sein. Hierüber ist ein Nachweis in geeigneter Form zu erbringen.
     
  • Der Boulder e.V. muss nachweislich Mitglied im Landessportbund Niedersachsen sein.
     
  • Der Boulder e.V. muss einen von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichneten Pachtvertrag mit der Kletterzentrumbesitz GmbH & Co. KG mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren sowie den notariell beurkundeten Kaufvertrag vorlegen, durch den die Kletterzentrumbesitz GmbH & Co KG das städtische Grundstück am Westbahnhof mit der ehemaligen Fliegerhalle erwirbt.

 

Zwischenzeitlich ist die Eintragung ins Vereinsregister und die Aufnahme in den

Landessportbund Niedersachsen erfolgt. Die Gemeinnützigkeit wurde ebenfalls nachgewiesen.

 

Grundlage des o.g. Beschlusses war ein Förderantrag des Boulder e.V., der sich an einem Projekt zur Errichtung eines Kletterzentrums mit Seilkletterhalle und Boulderhalle am Standort Westbahnhof beteiligen wollte. Die Projektkonzeption sah ursprünglich im Wesentlichen den Umbau der ehemaligen Fliegerhalle am Westbahnhof 3 zu einer Boulderhalle vor, die durch den Verein betrieben werden sollte.

 

Nach diversen Gesprächen mit dem Eigentümer des Geländes, der Kletterzentrumsbesitz GmbH & Co. KG, sowie der Sportfachverwaltung und Vertretern des DAV als potentiellem Kooperationspartner wurde vereinsseitig entschieden, von der ursprünglichen Planung Abstand zu nehmen. Stattdessen soll nunmehr ein Konzept für die Errichtung und den dauerhaften Betrieb eines Boulder- und Kletterparks im Außenbereich bzw. einer Außensportstätte realisiert werden.

 

Für die ehemalige Fliegerhalle ist seitens der Besitzgesellschaft, die vom Bau einer großen Seilkletterhalle Abstand genommen hat, angedacht, die Fliegerhalle im Jahr 2016 bautechnisch auf eigene Rechnung zu ertüchtigen und zu einer Kletter- und Boulderhalle auszubauen sowie über eine Betriebsgesellschaft kommerziell zu betreiben. Damit verbesserte sich das Gesamtangebot für Indoor-Klettern- und Bouldern in Braunschweig und der Region in qualitativer und quantitativer Hinsicht weiter. Um zu einer noch klareren Trennung der Interessensphären als in dem ursprünglichen Konzept zu kommen (kommerziell betriebene Kletter- und Boulderhalle/gemeinwohlorientierte Kletter- und Bouldersportstätte im Außenbereich), haben sich die Investoren der Besitzgesellschaft dazu entschlossen, sich aus dem Vorstand des Boulder e.V. bewusst zurückzuziehen. Der komplette Vorstand wird deshalb kurzfristig seine Ämter zur Verfügung stellen. Geplant ist, in einer Mitgliederversammlung am 9. Dezember 2015 einen neuen Vorstand zu wählen, der aus Mitgliedern bestehen wird, die in den vergangenen Wochen neu in den Boulder e.V eingetreten sind, aber bereits langjährige Mitglieder im seit ca. 15 Jahren bestehenden Verein Boulder 2K waren.

 

Der Boulder e.V. hat in Abstimmung mit dem designierten neuen Vorstand vor kurzem seinen bisherigen Antrag, der von der Verwaltung bisher noch nicht beschieden worden war, zurückgezogen und für die Errichtung eines Outdoor-, Boulder- und Kletterparks am Westbahnhof einen neuen Zuschussantrag gestellt.

 

Da der ursprüngliche Beschluss des Sportausschusses aus dem Jahr 2014 somit nicht ausführbar ist, schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss klarstellend aufzuheben.

 

 

Das neue Konzept stellt sich im Detail wie folgt dar:

 

Boulder- und Kletterpark

 

Der Boulder e.V., der inzwischen 21 Mitglieder hat, wird von der Kletterzentrumsbesitz GmbH & Co. KG ein Grundstück mit einer Größe von ca. 3.600 m² pachten. Das betreffende Grundstück wird schadstofffrei, eingefriedet und mit der bauordnungsrechtlich geforderten Anzahl von Einstellplätzen zur Entwicklung und zum Betrieb einer Outdoorkletteranlage verpachtet. Eine Laufzeit des Pachtvertrages bis zum 30. April 2025 mit einem Optionsrecht seitens des Boulder e.V. auf eine Verlängerung des Pachtvertrages um weitere 12 Jahre ist vertraglich vereinbart. Darüber hinaus wird dem Boulder e.V. über eine entsprechende vertragliche Vereinbarung die dauerhafte Mitbenutzung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie der Lagerräume in der ehemaligen Fliegerhalle am Standort Westbahnhof nach deren Umbau in eine kommerziell betriebene Kletter- und Boulderhalle im Jahr 2016 gestattet.

 

Das Herzstück des geplanten Boulder- und Kletterparks ist ein bis zu 17 Meter hoher Seilkletterturm einschließlich einer Überdachung, um auch im Winterhalbjahr diesen Turm nutzen zu können.

 

Zusätzlich ist die Installation von mehreren Boulderfelsen vorgesehen. Sicherheitsbedingt werden die Boulderfelsen mit einem Sandbett als Fallschutz umgeben. Da der Kletterturm nur angeseilt bestiegen werden darf und das Erfordernis eines Fallschutzes daher entfällt, ist hier ein Kiesbett geplant, um beim Aufstieg und Absichern einen festen Stand zu ermöglichen.

 

Eine gestalterische Aufwertung des Geländes erfolgt durch die Anlage von Rasenflächen und das Pflanzen von Gehölzen. Die einzelnen Kletterobjekte werden durch gepflasterte Wege verbunden, um auch bei widrigen Witterungsbedingungen eine durchgängige Nutzbarkeit der Anlage zu gewährleisten.

 

Die Installation einer Beleuchtungsanlage ermöglicht den ganzjährigen Betrieb auch in den späten Nachmittags- und Abendstunden.

 

Insgesamt steht den Sportlerinnen und Sportlern eine Sportfläche von ungefähr 1.200 m² zur Verfügung.

 

Eine Projektbeschreibung des Boulder e.V. ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Finanzplanung

 

Der Verein plant mit voraussichtlichen Gesamtausgaben in Höhe von 351.000,00 € zur Errichtung des Boulder- und Kletterparks.

 

Für den Kletterturm wird mit Ausgaben in Höhe von 235.000,00 € und für die Boulderfelsen mit Ausgaben in Höhe von 65.000,00 € kalkuliert. Für vegetationstechnische Arbeiten, den notwendigen Fallschutz, den Wegebau und die Beleuchtung sind weitere Ausgaben in Höhe von insgesamt 51.000,00 € vorgesehen. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Ausgabenpositionen ist der Projektbeschreibung des Boulder e.V. zu entnehmen.

 

Der sehr junge und nach seiner Mitgliederzahl derzeit noch kleine Verein möchte einen eigenen finanziellen Beitrag zur Maßnahme leisten. Aufgrund der bisherigen Vereinsstruktur kann er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten mit einem Betrag in Höhe von 1.000,00 € beteiligen. Ein höherer Beitrag kann seitens des Boulder e.V. unter Berücksichtigung der entstehenden laufenden Aufwendungen für den Betrieb des Boulder- und Kletterparks nicht geleistet werden. Eine signifikante Steigerung der Mitgliederzahlen und die damit einhergehende positive Entwicklung des Eigenkapitals des Vereins sind erst nach Inbetriebnahme des Boulder- und Kletterparks zu erwarten.

 

Der Kosten- und Finanzierungsplan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Kooperationen

 

Der Boulder e.V. hat sich in seiner Satzung unter anderem der Förderung des Jugendsports und der Inklusion verschrieben.

 

Es ist daher beabsichtigt, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, den Boulder- und Kletterpark im Rahmen von Kooperationen zu nutzen. Darüber hinaus möchte der Verein auch im Bereich der Inklusion mit verschiedenen Organisationen zusammenarbeiten, um Braunschweigerinnen und Braunschweigern mit Handicap das Erlernen und Ausüben des Klettersports zu ermöglichen.

 

Interessierten Mitgliedern des Deutschen Alpenvereins sowie anderer Sportvereine soll ebenfalls die Möglichkeit einer Mitnutzung des Boulder- und Kletterparks eingeräumt werden. Der Abschluss entsprechender Kooperationsvereinbarungen wird im Jahr 2016 vom Boulder e.V. angestrebt.

 

Begründung der städtischen Förderung

 

Eine städtische Förderung ist gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) möglich. Hierfür muss die Sportstätte unter anderen im Eigentum bzw. Erbbaurecht des Sportvereins stehen. Wie oben angeführt, wird die Sportstätte an den Boulder e.V. verpachtet.


Durch den Pachtvertrag und das einseitige Optionsrecht des Vereins steht die Sportstätte dem Verein mit einer Laufzeit von mehr als 20 Jahren zur Verfügung. Bisher war es gängige Verwaltungspraxis im Bereich des unter Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien geregelten Förderbereichs des besonderen Erhaltungsaufwands, dass langfristige Pachtverträge von 20 Jahren im Regelfall einem Eigentumsverhältnis gleichgesetzt werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, diese Regelung auch in diesem Fall anzuwenden.


Darüber hinaus beträgt die städtische Förderung gemäß Ziffer 3.25 der Sportförderrichtlinien im Regelfall bis zu 50 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Wie oben bereits angeführt, kann sich der Verein nur mit einem Eigenanteil in Höhe von 1.000,00 € beteiligen. Ohne die beantragte städtische Förderung in Höhe von 350.000,00 € könnte das Projekt nicht realisiert werden. Die Verwaltung begrüßt das Bestreben des Boulder e.V., durch die Errichtung des Boulder- und Kletterparks den Menschen in Braunschweig und der Region eine Möglichkeit zum kostengünstigen (Outdoor-) Bouldern und (Outdoor-)Seilklettern im Rahmen des organisierten Vereinssports zu bieten. Insbesondere beim Seilklettern mit Höhen bis zu 17 m gibt es zur Zeit in Braunschweig weder kommerzielle noch von Vereinen organisierte Angebote. Zudem ergänzt dieses neue und hochattraktive Sport- und Bewegungsangebot in räumlicher Verbindung mit der angedachten kommerziellen Kletter- und Boulderhalle hervorragend die bereits am Westbahnhof bestehenden Sport- und Freizeitangebotete. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung der Boulderhalle ermöglicht das neue Konzept dem Verein im Bedarfsfall eine leichtere Erweiterung der Sportflächen durch die Installation weiterer Sportgeräte.


Besonders im Hinblick darauf, dass die Anlage nicht nur den Vereinsmitgliedern zur Verfügung steht, sondern durch geeignete Kooperationen von allen Menschen in Braunschweig und der Region genutzt werden kann, ist nach Ansicht der Verwaltung ein großes städtisches Interesse an der Realisierung dieses Projektes festzustellen.


Eine gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme konnte nach verwaltungsseitiger Prüfung der vom Verein zur Verfügung gestellten Unterlagen festgestellt werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, abweichend von der unter Ziffer 3.25 der Sportförderrichtlinien festgelegten Bezuschussung, im Regelfall in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, den beantragten städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 350.000,00 € (99,72 %) in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren. Durch diese Finanzierungsart wird sich der städtische Zuschuss im Fall der Ermäßigung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder des Auftretens weiterer Deckungsmittel wie z.B. Spenden um den vollen in Frage kommenden Betrag mindern.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise