Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01276-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sogenannte Bürgerwehren in der Nordstadt Bedrohungslagen und polizeiliche, ggf. geheimdienstliche, Erkenntnisse 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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zur Kenntnis
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10.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat von der sogenannten Bürgerwehr Braunschweig über deren Facebook-Veröffentlichung Kenntnis erhalten. Sie und ihre geplanten Aktivitäten werden seit dem von der Verwaltung und der Polizei aufmerksam beobachtet.
Der oder die Urheber des Facebook-Eintrags, der am 12. November 2015 in braunschweig-regional.de thematisiert wurde, ließ sich nicht ermitteln. Die am 15. November 2015 via Facebook angekündigte Kontaktaufnahme zur Stadt ist bisher noch nicht erfolgt. Eine verstärkte Streifentätigkeit der Polizei ab dem 15. November 2015 brachte keine Hinweise auf eine
Bürgerwehr in Braunschweig. Bisher sind auch keine weiteren Veröffentlichungen erfolgt.
Das rechtzeitige Erkennen von Gefahren ist u.a. Grundlage polizeilicher Arbeit.
Beim Vorliegen einer entsprechenden abstrakten oder konkreten Gefahren kann
und wird die Polizei - ggf. in Form von Gefährderansprachen - tätig werden.
Die Polizei Braunschweig und die Verwaltung werden weiterhin bezüglich einer Bürgerwehr in Braunschweig Internetrecherchen betreiben und eventuelle Aktivitäten im Rahmen ihrer Streifentätigkeiten im Fokus behalten.
Sollten hier Aktivitäten festgestellt werden, die über die rechtlich zulässigen sog. „Jedermann-Rechte“ hinaus gehen, beispielweise durch Amtsanmaßung bei Nutzung von Uniformen oder Verstößen gegen das Waffenrecht durch Mitführen oder Einsatz unerlaubter Gegenstände, werden die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung ergriffen.
