Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01309
Grunddaten
- Betreff:
-
Personal-/Stellenbedarf im Zusammenhang mit der Zuweisung von Flüchtlingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
18.12.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.12.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat ein Konzept zur dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge (DS 15-01259) erstellt. Unter Punkt C der Beschlussempfehlung wurde darauf verwiesen, dass die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen nach derzeitigem Sachstand mit einer gesonderten Vorlage erfolgen sollte.
Die Verwaltung hatte am 9. Dezember 2015 öffentlich informiert, dass nach Mitteilung des Niedersächsischen Innenministeriums der Stadt Braunschweig bis Ende März 437 Flüchtlinge zur Aufnahme zugeteilt werden. Das bedeutet, dass mindestens 30 Flüchtlinge pro Woche nach Braunschweig zur Unterbringung durch die Stadt kommen werden. Diese Zuteilung soll ab 1. Januar 2016 gelten. Eine Gesamtzahl der Zuteilungen für 2016 hat das Land bisher nicht mitgeteilt. Die Stadt geht nach den bisher mitgeteilten Zahlen des Landes davon aus, dass für 2016 die Zuteilung von 1.000 Flüchtlingen nach derzeitigem Stand und bei allen Unwägbarkeiten in etwa realistisch sein dürfte.
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung den erforderlichen Stellenbedarf für 2016 ermittelt. Dieser Stellenbedarf wird in den Stellenplan 2016, der dem Rat zur Beschlussfassung am 15. März 2016 vorgelegt wird, aufgenommen und die erforderlichen Personalkosten werden im Haushaltsplan 2016 berücksichtigt.
Auf dieser Basis ergibt sich folgender Personalbedarf:
Fachbereich 5045 Planstellen für die Unterbringung, Betreuung und Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (rd. 22 Hausmeister/-innen für
die Unterkünfte, 10 Sozialarbeiter/-innen, und 13 Verwaltungskräfte für
verschiedene Aufgabenbereiche)
Fachbereich 322 Planstellen Sachbearbeiter/-innen Ausländerangelegenheiten
Fachbereich 201 Planstelle Sachbearbeiter/-in Wohnraum für Flüchtlinge
Fachbereich 659 Planstellen techn. Sachbearbeiter/-innen für Planung und Bau
von Flüchtlingsunterkünften.
Referat 06301 Planstelle techn. Sachbearbeiter/-in für die baurechtliche Prüfung
und Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften.
Da die Zuteilung von Flüchtlingen bereits ab Januar 2016 erfolgen soll, ist es erforderlich, dass das entsprechende Personal kurzfristig zur Verfügung gestellt wird. Deshalb ist in der Braunschweiger Zeitung am 12. Dezember 2015 bereits eine Stellenausschreibung für alle vorgenannten Bereiche erfolgt. Hierüber hatte die Verwaltung bereits informiert (s. a. Mitteilung außerhalb von Sitzungen DS 15-01303).
Das Personal wird im Rahmen der Ermächtigung sukzessive entsprechend dem tatsächlichen Bedarf aufgrund der Zuteilungszahlen und der konkreten Unterbringungs- und Betreuungsnotwendigkeiten eingestellt.
Über die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Ermächtigung wird der Rat unterrichtet.
Diese gesonderte Ermächtigung ist erforderlich, da sich die Ermächtigung gem. Ratsbeschluss vom 6. Oktober 2015 (s. DS 15-00619) lediglich auf die für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie die Durchführung von Asylbewerberuntersuchungen erforderlichen Stellen bezogen hat.
