Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01213

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Anmietung des Objektes Pippelweg 69 zu den im Text genannten Konditionen wird zugestimmt.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der hohen Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die durch die Stadt Braunschweig in Obhut genommen werden müssen, ergibt sich ein dringender Bedarf zur Schaffung geeigneter Objekte, um die Jugendlichen unterbringen zu können. Derzeit sind ca.  140 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in 4 städtischen Inobhutnahmeeinrichtungen (u.a. die Jugendzentren Mühle und Rotation) untergebracht, für die sog. Anschlusshilfen/-betreuungen nach § 34 Sozialgesetzbuch VIII zwingend gefunden werden müssen und für die derzeit nicht genügend Liegenschaften im städtischen Zugriff bzw. im Bereich der Freien Trägerschaft vorhanden sind.

 

Der Eigentümer des Grundstückes Pippelweg 69 hat der Stadt Braunschweig ein Mietangebot unterbreitet. Das Objekt ist derzeit entkernt und soll vollständig saniert werden. Die bauliche Herrichtung des Objektes für den vorgesehenen Zweck durch den Vermieter wäre voraussichtlich Mitte 2016 abgeschlossen. Das Gebäude bietet Platz für etwa 50 Jugendliche sowie deren Betreuer und Betreuerinnen, die ganztägig im Schichtdienst vor Ort sein werden. Die Vertragslaufzeit soll 12 Jahre betragen.

 

Ob die Liegenschaft für die Dauer des Mietzeitraums ausschließlich für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge benötigt wird, ist derzeit nicht absehbar. Es bieten sich allerdings genügend Möglichkeiten der Nachnutzung/alternativen Nutzung an (Trainingswohnungen für Jugendliche, Mutter-Kind-Wohnungen im Rahmen der Jugendhilfe, stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Kindern- und Jugendlichen gem. Sozialgesetzbuch VIII, studentische Nutzung), falls das Objekt nicht mehr für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge benötigt werden sollte.

 

Die Mietkosten werden im Rahmen der derzeitigen Finanzierungsregelung für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge vollständig durch das Land erstattet.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise