Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-01279-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu den im Antrag gewünschten Themenschwerpunkten berichtet die Verwaltung wie folgt:

 

Erstattung der Kosten für das Mittagessen an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teil-habepaketes (BuT)

 

r das Mittagessen von BuT-leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern zahlen die Erziehungsberechtigten einen Eigenanteil in Höhe von 1,00 € pro Essen bzw. bei einem monatlichen Pauschalbetrag (ausschließlich in einzelnen Grundschulen) von 19,43 €. Die Verwaltung (Fachbereich Schule) fordert die Zuschüsse monatlich nachträglich von den zuständigen Leistungsträgern (Jobcenter, Fachbereich Soziales oder auswärtige Stellen) ab.

 

Da viele Erziehungsberechtigte ihre Anträge auf Leistungen aus dem BuT regelmäßig gar nicht oder nicht rechtzeitig stellen, fehlen die Kostenübernahmeerklärungen der Leistungsträger oder liegen verspätet vor. Das Essengeld wird den Erziehungsberechtigten dann in voller Höhe in Rechnung gestellt und kann erst bei Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung gemindert werden. Vielen Erziehungsberechtigten ist es jedoch nicht möglich, den vollen Betrag des Essengeldes zu bezahlen, sodass Abbuchungen fehlschlagen, die Einzugserchtigungen deaktiviert und Abbuchungen in den Folgemonaten nicht durchgeführt werden können. Dies führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand sowohl in der Stadtkasse als auch im Fachbereich Schule und zu Außenständen bei den Essengeldern.

 

Bargeldlose Bezahlung der Mittagsverpflegung nach dem MensaMax-System

 

Seit Januar 2015 wird in 15 Braunschweiger Ganztagsschulen das Mittagessen von acht verschiedenen Caterern mithilfe von MensaMax abgerechnet. Das Bestell- und Abrechnungssystem ist eingeführt worden, um die Schulen (Sekretariat und Schulleitung) von der Bestellung und Abrechnung des Mittagessens sowie dem folgenden Mahnverfahren zu entlasten. Die Caterer stellen monatlich eine Rechnung über die ausgegebenen Essen, die nach einer Prüfung durch die Schulverwaltung von der Stadtkasse bezahlt wird. Die Stadtkasse zieht die Essengelder monatlich von den Konten der Erziehungsberechtigten ein. Dieses Verfahren führt zu einem erheblichen Arbeitsaufwand sowohl bei der Stadtkasse als auch bei der Schulverwaltung. Erziehungsberechtigte, bei denen die Essengeldabbuchung erfolglos ist, erhalten eine schriftliche Nachricht der Stadtkasse und werden bei ausbleibender Rückmeldung automatisch gemahnt. Der Bankeinzug durch die Stadtkasse und das städtische Mahnverfahren sollten zu einer Erhöhung der Zahlungsmoral der Erziehungsberechtigten führen. Entgegen dieser Erwartung sind seit der Einführung von MensaMax aus den vorgenannten Gründen und weil es notorisch nichtzahlende nichtleistungsberechtigte Eltern gibt, ckstände in Höhe von ca. 44.000 € (Stand 10. Dezember 2015) angefallen. Das Defizit steigt monatlich im Durchschnitt um rd. 3.000 € und wird sich aufgrund des verfolgten Grundsatzes, dass kein Kind wegen ausbleibender Zahlungen vom Mittagessen ausgeschlossen werden soll, auch weiterhin erhöhen.

 

Zur Entlastung der Verwaltung und zur Vermeidung des steigenden Defizits wird eine Umstellung auf ein Guthabenverfahren unter MensaMax geprüft. Derzeit ist allen Schulen, die den Einsatz von MensaMax aktuell nschen, mitgeteilt worden, dass zunächst das künftige Verfahren geklärt werden muss, bevor MensaMax in weiteren Schulen eingesetzt wird. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass eine völlige Freistellung der Schulen (Sekretariat und Schulleitung) vom Abrechnungsverkehr mit den Eltern nicht möglich sein wird, wenn einerseits weiterhin kein Kind bei Bedürftigkeit vom Essen ausgeschlossen werden und andererseits kein Defizit bei der Stadt entstehen soll.

 

Auf der Grundlage eines Antrags von Schulen können zurzeit schon offene Forderungen für bedürftige Kinder nach einer Einzelfallprüfung aus dem Fonds für Kinder und Jugendliche ausgeglichen werden. Diese Unterstützungsmöglichkeit soll auch nach einer Umstellung auf das Guthabenverfahren bestehen bleiben.

 

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