Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01322
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kindertagesstätte Lammer Busch Ost II – Beschluss des mit dem Träger abgestimmten Raumprogramms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.12.2015
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem Raumprogramm zum Investitionsvorhaben ,Neubau Kindertagesstätte Lammer Busch Ost II‘ mit zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Vorlage ,Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte Lammer Busch Ost II‘ (Drucksache Nr. 15-01306) zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 24. September 2015 wurde dem Jugendhilfeausschuss das Raumprogramm für den Neubau der Kindertagesstätte Lammer Busch Ost II (Drucksache Nr. 15-00499) vorgelegt, das gemäß Ratsbeschluss vom 17. November 2015 unter Beteiligung des künftigen Trägers so zu überarbeiten ist, dass es den gesellschaftlichen Erfordernissen einer zeitgemäßen Kindertagesstätte entspricht und auch noch den Anforderungen der nächsten Jahre Rechnung trägt.
Am 11. Dezember 2015 haben die sich im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens beworbenen Träger vorgestellt. Seitens der Verwaltung wird mit der Vorlage „Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte Lammer Busch Ost II“ (Drucksache Nr. 15-01306) als künftiger Träger die AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. vorgeschlagen.
In Abstimmung mit dem Träger wurde kurzfristig das bestehende Raumprogramm entsprechend dem o. g. Ratsbeschluss erörtert und überarbeitet. In Abstimmung mit dem Träger hat sich die Verwaltung darauf verständigt, zusätzlich zu den Erfordernissen der DVO Kindertagesstättengesetz einen Multifunktionsraum zu schaffen. Bisher konnte der Bedarf für Besprechungen, Beratungen, Förderung etc. mit den Gruppenräumen bzw. mit dem Büro der Kita-Leitung abgedeckt werden.
Diese Anpassungen sind in dem folgenden Auszug des ursprünglichen dem Jugendhilfeausschuss vorgelegten Raumprogramms (DS-Nr. „15-00499“) kursiv und fett hervorgehoben:
Angaben zum Raumprogramm
Für den Neubau der Kindertagesstätte Lamme Ost II (zwei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe) wird folgendes Raumprogramm zu Grunde gelegt:
- 1 Mehrzweckraum 60 m²
- 3 Gruppenräume je 50 m²
- 2 Kleingruppenräume (Krippe) je 20 m²
- 1 Kleingruppenraum (Kindergarten) 15 m²
- 2 Sanitärräume (Krippe) je 15 m²
- 1 Sanitärraum (Kindergarten) 12 m²
- 3 Garderoben je 14 m²
- 3 Abstellräume je 5 m²
- 1 Büro 12 m²
- 1 Personalraum 20 m²
- 1 Personal-WC/Behinderten-WC 8 m²
- 1 Küche 20 m²
- 1 Vorratsraum 6 bis 10 m²
- 1 Hauswirtschaftsraum 12 bis 15m²
- 1 Putzmittelraum 5 m²
- 1 Bettenlager/Stuhllager 10 m²
- 1 Kinderwagenabstellraum 10 m²
- 1 Multifunktionsraum 15 m ²
- 1 Außengeräteraum 10 m²
Die Größe des Grundstücks von 2.415 m² lässt auch unter Berücksichtigung des zusätzlich zu schaffenden Multifunktionsraumes die Option einer Erweiterung der Kindertagesstätte um eine vierte Gruppe zu.
Kosten
Der Finanzrahmen für den Neubau der Kindertagesstätte wird nach derzeitigen Erkenntnissen ein grober Kostenrahmen (+/- 30 %) mit rd. 2,55 Mio. € einschließlich der Planungskosten angegeben. Durch den zusätzlichen Multifunktionsraum und der Tatsache, dass durch die eingetretene Verzögerung dieses Jahr kein Bauantrag mehr eingereicht werden kann, und im nächsten Jahr für einen Bauantrag die Bestimmungen der EnEV 2016 anzuwenden sind, ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 293.000 €. Diese sind in den Kosten von 2,55 Mio. € berücksichtigt.
Es ist beabsichtigt, für dieses Projekt Fördermittel entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 360.000 € in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme setzt eine Antragstellung bis zum 31. März 2016 und einen Abschluss der Investitionsmaßnahme bis Dezember 2017 voraus.
Für das Haushaltsjahr 2015 sind derzeit Planungskosten in Höhe von 155.000 € (Projekt 5E.210141) für dieses Vorhaben eingeplant. Zum Haushalt 2016 ist vorgesehen, die noch fehlenden Haushaltsmittel und die Fördermittel in den Haushaltseinplanungen zu berücksichtigen.
