Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01259-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuweisungen von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 200) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der Beteiligung eine Vielzahl von Alternativstandorten benannt, die aus ihrer Sicht anstelle der von der Verwaltung genannten Standorte realisiert werden sollten. Die genannten Standorte sind in der anliegenden Stellungnahme mit einer groben Einschätzung auf die Vereinbarkeit mit den festgelegten Kriterien versehen worden. Zum Teil sind die Beschreibungen der jeweiligen Örtlichkeit jedoch zu vage, um den jeweiligen Standort bewerten zu können.
Die meisten dieser Vorschläge kommen im Rahmen der gegenwärtigen Suche nicht in Betracht, weil die Standorte den jetzt angelegten Suchkriterien nicht entsprechen und die Stadt eigentumsrechtlich keinen Zugriff auf die Flächen hat. Dies ist aber eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, im Jahr 2016 auch mit dem Bau der Unterkünfte beginnen zu können. In einer zweiten Runde der Standortsuche wird die Verwaltung die geeigneten der genannten alternativen Standortvorschläge prüfen.
Nach Prüfung aller Anmerkungen aus der Bürgerschaft bzw. aus dem politischen Raum hält die Verwaltung an den von ihr benannten Standorten fest. Dabei wird der Standort 8, Östliches Ringgebiet, ehemaliges Kreiswehrersatzamt nicht dauerhaft genutzt. Diese Liegenschaft gehört dem Bund, der diese Liegenschaft in Kürze an das Land Niedersachsen veräußern wird. Deswegen eignet sich der Standort besser für die Flüchtlingsunterbringung gem. Phase 1 des Konzeptes. Die Stadt wird daher versuchen, die Liegenschaft im Jahr 2016 bzw. so lange wie möglich als kommunale Erstaufnahmeeinrichtung zu nutzen.
Der Stadtbezirksrat Nordstadt hat gegen den Standort 14, TU, Mendelssohnstraße votiert. Der Standort erfüllt alle Kriterien des Konzeptes. Die Verwaltung schlägt mangels besserer Alternativen vor, an diesem Standort festzuhalten, zumal der Landesliegenschaftsfonds eine Nutzungsüberlassung in Aussicht gestellt hat. Darüber hinaus befürwortet die TU eine derartige Einrichtung, weil diese perspektivisch auch gut als Studentenwohnheim nachgenutzt werden könnte. Ansonsten wird die Verwaltung die Anregungen zu den einzelnen Standorten im Rahmen der Detailplanung berücksichtigen.
Der Bezirksrat Stöckheim hat die Vorlage zur Aufnahme von Flüchtlingen in Gänze abgelehnt. Ablehnungsgründe wurden nicht benannt. Die Verwaltung hatte zugesagt, die Anregungen des Bezirksrates aufzunehmen (vgl. Anlage 1).
Die Forderungen, Anregungen, Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger wurden überwiegend in den Stadtbezirksratssitzungen von den Bürgern wiederholt und von den Verwaltungsmitarbeitern beantwortet und erklärt. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass weitere Standorte gesucht werden müssen, dass die Stadt ein Integrationskonzept erarbeitet, das den Gremien im März vorgelegt wird, aber selbstverständlich schon vorab mit der Integrationsarbeit in den städt. Erstaufnahmeeinrichtungen begonnen wird. Ferner verbessert insbesondere die Nähe von Schulen zu den Flüchtlingsstandorten die Integration von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise. Die in Anspruch genommenen Grünflächen werden nur zum Teil bebaut und stehen der Allgemeinheit im Übrigen weiterhin zur Verfügung. Zuwegungen und Wegebeziehungen bleiben erhalten bzw. werden umgelegt. Die Verwaltung versucht Beeinträchtigungen des Schul- und Vereinssports aufgrund der Belegung von Sporthallen durch alternative Angebote und Organisation von Zusammen-arbeit zwischen den Nutzern so gering wie möglich zu halten. Die Verwaltung wird ferner die Anregungen und Bedenken in der weiteren Detailplanung und Durchführung berücksichtigen.
Die Abstimmungsergebnisse in den Stadtbezirksräten und den beteiligten Ausschüssen (Anlage 1) sowie die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger (Anlage 2) mit entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung sind in den Anlagen dargestellt.
Seit der Erstellung der Anlage 2 zur Drucksache Nr. 15-01259 haben sich die Erkenntnisse über die Zuweisung von Flüchtlingen auch nach Braunschweig weiter konkretisiert. Auch hat das Land inzwischen festgelegt, wie die Erstattungen für die Aufnahme der Flüchtlinge und darauf zu erwartende Vorauszahlungen im Haushaltsplan zu veranschlagen sind. Dies wurde in der neuen Anlage 3, die die bisherige Anlage 2 ersetzt, berücksichtigt.
Die darin enthaltenen Beträge stimmen mit den überarbeiteten Veranschlagungen für die Haushaltsplanung 2016 überein.
Die Verwaltung bereitet bereits den Bau von dezentralen Flüchtlingswohnheimen vor. Derzeit werden Module für zwei, vier und sechs Personen entwickelt, die auf den einzelnen Grundstücken abhängig vom Grundstückszuschnitt planerisch sinnvoll zusammengeführt werden. Jeweils in Abhängigkeit von der sozialen Infrastruktur im Umfeld des Standortes werden Gemeinschaftsräume eingeplant. Der Zeitraum für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Baugenehmigung und die bauliche Umsetzung einschließlich der Erschließung beträgt ca. 15 – 18 Monate. Offen ist dabei noch, inwieweit der Markt über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die einzelnen Projekte in diesem Zeitraum umsetzen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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184,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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139,8 kB
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