Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 15-01355

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

0. Parallel zu den Planungen für ein dezentrales Standortkonzept bittet der Rat der Stadt Braunschweig den Oberbürgermeister, sobald das niedersachsenweite Kontingent von 50.000 Personen erschöpft ist, in seinen Verhandlungen mit dem Innenministerium weiterhin alles zu unternehmen, damit die tatsächliche Zahl der sich in der Landesaufnahmebehörde (LAB) befindlichen Flüchtlinge verlässlich und fair angerechnet wird.

A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE's) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Die Verwaltung unternimmt alles, um die Belegungszeit dieser Sporthallen so gering wie möglich zu halten, damit der Sportbetrieb so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden kann. Dazu sind, wie bisher, vor allem andere Immobilien zu prüfen und als KAE einzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.

Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.

 

B. unverändert

C. unverändert

D. Die unter Punkt B. genannte Höchstzahl von 100 Flüchtlingen pro Standort (mit Ausnahme der Standorte ehemaliges Kreiswehrersatzamt [höchstens 200 Personen], Hondelage [höchstens 80 Personen], Rühme [höchstens 50 Personen], Volkmarode [höchstens 50 Personen] und Rüningen [höchstens 50 Personen]) ist grundsätzlich nicht zu überschreiten. Sollte sich im Laufe der Umsetzung des dezentralen Standortkonzeptes abzeichnen, dass Braunschweig mehr Flüchtlinge zugewiesen bekommt, so sind seitens der Verwaltung weitere Standorte zu finden und erneut alle betroffenen Gremien zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgende Vorlage:

Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016 http://10.16.1.130/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1001542&noCache=1

Sachverhalt:
Die Begründung erfolgt mündlich.

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