Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-01259-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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21.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind
zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel
mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird
als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die
Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den
Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu
treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur
vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen
Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung
von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge
bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt,
zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung
verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen
Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und
eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze
Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet).
Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme
ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 200) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den
Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw.
außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff
auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer
gesonderten Vorlage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 kB
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