Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01259-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind

zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel

mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird

als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die

Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den

Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu

treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur

vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen

Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung

von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge

bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.

Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt,

zugestimmt.

B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung

verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen

Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und

eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze

Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet).

Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme

ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 200) entstehen.

C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den

Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw.

außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.

Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff

auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer

gesonderten Vorlage.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Ergänzend zu Vorlage 15-01259-01 wird die Anlage zur Resolution des Stadtbezirksrats 213 in der Anlage nachgereicht, die versehentlich in der 1. Ergänzungsvorlage unberücksichtigt geblieben ist.
 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise