Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00957-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Laut Mitteilung der Verwaltung (Drs. 15-00912) hat das ArL die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig nur teilweise genehmigt. Von der Genehmigung ausgeschlossen sind die Änderungsbereiche, die sich im Besitz der dort ansässigen Firmen befinden. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass gegen diesen Bescheid Klage eingereicht werden könne.

 

Wir fordern daher die Verwaltung sowie den Rat der Stadt Braunschweig auf, umgehend alle für eine Klage notwendigen Schritte vorzunehmen und diese dann fristgerecht einzureichen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat zwischenzeitlich den Bescheid aktualisiert. Dabei wurden lediglich die Rechtsbehelfsmöglichkeiten verändert. Gegen den Bescheid ist daher zunächst ein Widerspruchsverfahren zu führen, bevor die Möglichkeit einer Klage besteht.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 (Drs. 15-00946) die Verwaltung ermächtigt, Widerspruch und ggf. Klage bzw. einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu erheben und den schon mit der Betreuung des Planverfahrens beschäftigten Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Ein schriftlicher Widerspruch des Rechtsanwaltes vom 11.11.2015 wurde von der Stadt Braunschweig am 16.11.2015 an das ArL übermittelt. Eine Eingangsbestätigung liegt mittlerweile vor.


 

 

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