Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00957-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klage gegen den Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) zur 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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12.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut Mitteilung der Verwaltung (Drs. 15-00912) hat das ArL die 124. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig nur teilweise genehmigt. Von der Genehmigung ausgeschlossen sind die Änderungsbereiche, die sich im Besitz der dort ansässigen Firmen befinden. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass gegen diesen Bescheid Klage eingereicht werden könne.
Wir fordern daher die Verwaltung sowie den Rat der Stadt Braunschweig auf, umgehend alle für eine Klage notwendigen Schritte vorzunehmen und diese dann fristgerecht einzureichen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Amt für regionale Landesentwicklung hat zwischenzeitlich den Bescheid aktualisiert. Dabei wurden lediglich die Rechtsbehelfsmöglichkeiten verändert. Gegen den Bescheid ist daher zunächst ein Widerspruchsverfahren zu führen, bevor die Möglichkeit einer Klage besteht.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 (Drs. 15-00946) die Verwaltung ermächtigt, Widerspruch und ggf. Klage bzw. einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu erheben und den schon mit der Betreuung des Planverfahrens beschäftigten Rechtsanwalt damit zu beauftragen. Ein schriftlicher Widerspruch des Rechtsanwaltes vom 11.11.2015 wurde von der Stadt Braunschweig am 16.11.2015 an das ArL übermittelt. Eine Eingangsbestätigung liegt mittlerweile vor.
