Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01296-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhtes Risiko durch nukleare Störfallbetriebe in BS-Thune
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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21.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Eckert & Ziegler weist neuerdings ganz aktuell und u. a. auch in einem Schriftsatz vom
25.03.2015 (siehe untenstehende Ausführungen) auf gestiegene Sicherheitsinteressen auf
Grund gestiegener Gefahren durch Terroranschläge hin.
Die Gefährdungslagen für Nuklear-Anlagen unmittelbar neben Wohngebieten, Schulen und
Kindergärten müssen demnach bezogen auf die Risiko-Potenziale neu bewertet werden: "Da
der drohende Schaden durch einen terroristischen Anschlag, insbesondere bezogen auf ein
Unternehmen, das mit radioaktiven Stoffen umgeht, ein weit überdurchschnittlich hohes
Schadenspotenzial birgt, ist an die Frage der Schadenswahrscheinlichkeit ein vergleichsweise geringer Anspruch zu stellen."
Vor diesem Hintergrund fragt die BIBS-Fraktion:
1. Sieht die Verwaltung in den Ausführungen der Firma Eckert & Ziegler nachvollziehbare Gesichtspunkte?
2. Welche Korrelation sieht die Verwaltung zwischen einer möglichen Erweiterung
nuklearer Anlagen in BS-Thune einerseits und des nun verlautbarten bereits
existenten "überdurchschnittlich hohen Schadenspotenzials" andererseits?
Stellungnahme der Verwaltung:
Unstrittig ist, dass die Gefahr terroristischer Angriffe nicht nur aufgrund der zuletzt stattgefundenen Attentate, u.a. in Paris und Tunis, besteht.
Die Stadt Braunschweig hat mit der Aufstellung des Bebauungsplans TH 22 auf die über den Bestand hinausgehende konkrete Situation vor Ort reagiert. Durch die Festsetzungen werden bauliche und sonstige Anlagen, die der Strahlenschutzverordnung unterliegen, ausgeschlossen. Im Sinne eines gerechten Abwägungsergebnisses, das auch das rechtmäßige Bestehen der ansässigen Unternehmen zu würdigen hat, wurden für bestehende Anlagen enge Ausnahmeregelungen getroffen.
Für diese Festsetzungen hat die Stadt zuvor in einer gutachterlichen Stellungnahme ermitteln lassen, dass auch bei ordnungsgemäßer Ausübung der betrieblichen Tätigkeit ein Risiko durch den Umgang mit radioaktivem Material verbleibt.
