Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00575-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung über das Bodenplanungsgebiet Okeraue innerhalb des Stadtgebietes Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0630 Referat Bauordnung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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07.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 24. September 2015 hatte der Stadtbezirksrat um folgende Auskunft gebeten:
„Können im Kataster (Katasteramt) Informationen darüber aufgenommen werden, dass ein Grundstück in einem belasteten Bereich liegt?“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anfrage wurde von der Verwaltung an das zuständige Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) zur Stellungnahme weitergeleitet. Das LGLN antwortetet hierauf wie folgt:
„Im Amtlichen Liegenschaftskataster Informationssystem (ALKIS) des Landes Niedersachsen ist die Führung von Gebieten nach dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz nicht vorgesehen. Folglich kann ein entsprechender Hinweis auf Bodenplanungsgebiete nicht eingetragen werden.“
Der Umfang der im ALKIS geführten öffentlich-rechtlichen Festlegungen ist in der Dokumentation „ALKIS-Grundbestand und länderspezifische Inhalte Synopse aller Länderangaben“ veröffentlicht.
Das Dokument ist als pdf-Datei im Internet verfügbar unter:
www.lgln.de -> Landesvermessung -> AFIS-ALKIS-ATKIS -> ALKIS
