Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01331

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, den
Wirtschaftsplan 2016 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in
seiner Sitzung am 24. November 2015 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.


Gemäß § 6 Ziffer 1 a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 24. November 2015 den Wirtschaftsplan 2015 in der vorgelegten Fassung beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, entsprechend zu beschließen.

 

Der Erfolgsplan  (Darstellung der voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen) weist bei Erträgen von 447.300,- € und Gesamt­aufwendungen von 1.778.900,- € einen Jahresfehlbetrag von 1.331.600,- € aus. Im Vergleich zu den Vorjahren ergeben sich für das Wirtschaftsjahr 2016 folgende Zahlen:

 

In T€

Plan

2014

IST

2014

Plan 2015

Plan 2016

1

Umsatzerlöse

+ 137,1

 

+ 140,3

 

+ 137,1

 

+ 155,8

 

1a

% zum Vorjahr/Plan

 

 

+ 2,3

 

- 2,3

 

+ 13,6

 

2

Sonstige betriebliche Erträge

+ 260,5

 

+ 261,6

 

+ 244,5

 

+ 291,5

 

3

Materialaufwand

- 41,0

 

- 40,3

 

- 41,8

 

- 42,0

 

4

Personalaufwand

- 563,9

 

- 508,7

 

- 566,6

 

- 610,0

 

5

Abschreibungen

- 25,0

 

- 12,1

 

- 25,0

 

- 25,0

 

6

Sonst. betriebl. Aufwendungen

- 1.146,9

 

- 1.120,4

 

- 1.166,9

 

- 1.091,2

 

7

Betriebsergebnis (Summe 1 bis 6)

- 1.379,2

 

- 1.279,6

 

- 1.418,7

 

- 1.320,9

 

8

Zins-/Finanzergebnis

0

 

0

 

0

 

0

 

9

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (7+8)

- 1.379,2

 

- 1.279,6

 

- 1.418,7

 

- 1.320,9

 

10

Außerordentliches Ergebnis

0

 

0

 

0

 

0

 

11

Steuern

- 10,7

 

- 10,8

 

- 10,7

 

- 10,7

 

12

Jahresergebnis (9+10+11)

- 1.389,9

 

- 1.290,4

 

- 1.429,4

 

- 1.331,6

 


Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 – 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungs-vorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen. In den vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der BZG wurden folgende Vorschläge eingearbeitet:

 

-       Ertragswirksame Auflösung einer Rückstellung (Maßnahmenverzicht):20,0 T€

-       Verwendung freier zur Verfügung stehender Mittel:22,0 T€

-       Verzicht auf nicht unbedingt erforderliche Instandhaltungen:15,0 T€

-       Reduzierung der Ausgaben für Marketing und Kommunikation:15,0 T€

 

Gesamtersparnis:72,0 T€

 

Sie liegen dem Haushaltsplanentwurf 2016 ff., der in der Sitzung des Rates am 15. März 2016 beraten wird, zugrunde. Um der Gesellschaft einen finanziellen Handlungsrahmen zu geben, ist ein Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2016 bereits in der heutigen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vorgesehen. Sofern sich im Rahmen der Haushaltslesung größere Abweichungen ergeben sollten, müsste ggf. ein Nachtrags-wirtschaftsplan 2016 erstellt werden.

 

Im weiteren werden Steigerungen bei den Umsatzerlösen veranschlagt aufgrund der Vermietung von bisher von der Gesellschaft selbst genutzten Flächen in der Gründervilla.

 

Die Beteiligung der Gesellschaft an dem Projekt „BOBS“ sinkt um 63,7 T€ auf 257,3 T€ (enthalten im sonstigen betrieblichen Aufwand). Mehraufwendungen werden hier jedoch durch die Miete für die neuen Geschäftsräume Schuhstraße und einmalige Umzugskosten erwartet.

 

Verschiebungen zwischen dem Aufwandsposten Personalkostenverrechnung (- 48,6 T€) (enthalten im sonstigen betrieblichen Aufwand) und dem Personalaufwand (+ 43,4 T€) ergeben sich durch den Stellenwechsel einer bisherigen städtischen Mitarbeiterin, deren Nachbesetzung direkt über die Gesellschaft erfolgen soll.

 

Weitere Besonderheiten sind nicht ersichtlich.

 

Der Finanzplan sieht geringe Investitionen für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Umfang von 25,0 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2016 der Gesellschaft beigefügt.
 

 

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Anlagen

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