Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2016 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. Januar 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan wird nach § 11 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.


Gemäß § 6 Ziffer 1 a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.

 

Der Aufsichtsrat der SFB wird in seiner Sitzung am 19. Januar 2016 den Wirtschaftsplan 2016 in der vorgelegten Fassung beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zur Planung 2015 sowie gegenüber 2014 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

In T€

Plan

2014

IST 2014

Plan 2015

Plan 2016

1

Umsatzerlöse

0,0

 

+ 32,0

 

0,0

 

0,0

 

2

Sonstige betriebliche Erträge

0,0

 

+ 0,7

 

0,0

 

0,0

 

3

Aufwendungen für bezogene Leistungen

0,0

 

- 24,0

 

0,0

 

0,0

 

4

Personalaufwand

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

5

Abschreibungen

- 1,1

 

- 1,0

 

- 0,7

 

- 0,1

 

6

Sonst. betriebl. Aufwendungen

- 27,0

 

- 43,1

 

- 25,8

 

- 24,0

 

7

Betriebsergebnis (Summe 1 bis 7)

- 28,1

 

- 35,4

 

- 26,5

 

- 24,1

 

8

Zins-/Finanzergebnis

+ 3,0

 

+ 10,6

 

+ 1,5

 

+ 1,0

 

9

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (7+8)

- 25,1

 

- 24,8

 

- 25,0

 

- 23,1

 

10

Außerordentliches Ergebnis

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

11

Steuern

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

12

Jahresergebnis (9+10+11)

- 25,1

 

- 24,8

 

- 25,0

 

- 23,1

 


 

 

Besonderheiten bestehen nicht. Nach Abschluss des Projektes „Ausbau des Avionik-Cluster am Forschungsflughafen Braunschweig-Wolfsburg“ sind lediglich geringfügige Aufwendungen zu veranschlagen für handels-, steuer- und gesellschaftsrechtliche Vorgaben, Gremienvergütungen, Aufwandsentschädigungen und ähnliche Aufwendungen.

 

Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 – 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungs-vorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen. In den vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der SFB wurde folgender Vorschlag eingearbeitet:

 

-       Anpassung der D&O-Versicherung:                                             1,9 T€

 

Dieser liegt dem Haushaltsplanentwurf 2016 ff., der in der Sitzung des Rates am 15. März 2016 beraten wird, zugrunde. Um der Gesellschaft einen finanziellen Handlungsrahmen zu geben, ist ein Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2016 bereits in der heutigen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vorgesehen. Sofern sich im Rahmen der Haushaltslesung größere Abweichungen ergeben sollten, müsste ggf. ein Nachtrags-wirtschaftsplan 2016 erstellt werden.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2016 der SFB beigefügt.
 

Weitere Entwicklung der SFB:

 

Sollte sich im Jahr 2016 herauskristallisieren, dass sich die SFB an einer gemeinsamen GmbH mit der Volksbank Braunschweig-Wolfsburg eG zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg beteiligt, so wird dies ebenfalls über einen Nachtragswirtschaftsplan abzubilden sein. Im Gesamtkontext der Investition „Lilienthalhaus“ am Flughafen laufen Vorüberlegungen, über eine gemeinsame Gesellschaft mit dem Investor ein Parkhaus und die Umgestaltung des Lilienthalplatzes zu realisieren, um erforderliche Parkplatzkapazitäten und ein Entree mit Aufenthaltsqualität zu schaffen.

 

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Anlagen

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