Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01339

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2016 in der dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2015 vorgelegten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH obliegt gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung nach vorbereitender Empfehlung des Aufsichtsrates. Es ist eine Weisung an den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung erforderlich.

 

Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist der Finanz- und Personalausschuss für Anweisungsbeschlüsse an die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen zur Verabschiedung von Wirtschaftsplänen zuständig.

 

Der Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH hat dem Wirtschaftsplan in der als Anlage beigefügten Fassung in seiner Sitzung am 12. Oktober 2015 zugestimmt.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2016 weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 1.205.000 € und Gesamtaufwendungen (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) in Höhe von 2.484.910 € einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.279.910 € aus. Der Fehlbetrag kann aus den bestehenden Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Eine Verlustausgleichszahlung der Stadt Braunschweig an die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH ist nicht vorgesehen.

 


In der Zusammenfassung der Jahre 2014 bis 2016 stellt sich das Ergebnis wie folgt dar:

* inkl. sonstige Grundstücksaufwendungen

 

Für das Wirtschaftsjahr 2016 werden Umsatzerlöse in Höhe von 1.100 T€ erwartet. Die Umsatzerlöse ergeben sich aus dem Verkauf von gewerblich nutzbaren Bauflächen und aus sonstigen Verkäufen. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Wohnbaugrundstücken sind in 2016 nicht zu erwarten. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke in den Baugebieten „Im großen Raffkampe/Lamme“, „Am Pfarrgarten/Bevenrode“ und „Meerberg/Leiferde“ wird voraussichtlich in 2015 abgeschlossen und der Bebauungsplan für das neue Wohnbaugebiet „Stöckheim-Süd“ soll erst im Geschäftsjahr 2016 rechtskräftig werden. Umsatzerlöse aus der Vermarktung der in diesem Bereich entstehenden Bauflächen werden voraussichtlich erst ab dem Geschäftsjahr 2017 ertragswirksam.

 

Korrespondierend zu den Umsatzerlösen reduzieren sich auch die erwarteten Materialaufwendungen (Anschaffungs- und Herstellungskosten) der verkauften Bauflächen im Vergleich zu 2015.

 

Die Finanzplanung 2016 sieht Investitionen in Höhe von 7.951 T€ vor. Diese umfassen im Wesentlichen Erstattungen an die Stadt gemäß städtebaulichen Verträgen sowie die Abführung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen an die Stadt. Des Weiteren sind der Erwerb von Flächen für das neue Wohnbaugebiet „Stöckheim-Süd“ und der Erwerb der Maßnahmenflächen für Feldhamster zum Wohnbaugebiet „Steinberg“, der auf Wunsch der Verkäufer hinausgeschoben worden war, geplant.

 

Zur Finanzierung der Investitionen steht der Überhang von Finanzmitteln aus dem Vorjahr zur Verfügung. Die Aufnahme von Darlehen ist in 2016 nicht erforderlich.

 

Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 bis 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungsvorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen. Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2016 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH sieht für das Jahr 2016 zwar einen Fehlbetrag in Höhe von 1.279.910 € vor, die im Haushaltsplanentwurf 2016 eingeplante Verlustausgleichszahlung der Stadt in Höhe von 816.100 € kann jedoch entfallen, da die Deckung des Fehlbetrages aus den bestehenden Gewinnvorträgen aus Vorjahren erfolgen kann. Auch für die Jahre 2017 bis 2019 können Reduzierungen der bisher geplanten Verlustausgleichszahlungen mit einem Volumen von 824.300 €, 52.900 € und 51.300 € vorgenommen werden.

 

 

Diese Reduzierungen der Verlustausgleichszahlungen sind Teil der Haushaltsberatungen, die abschließend in der Sitzung des Rates am 15. März 2016 erfolgen. Um der Gesellschaft einen finanziellen Handlungsrahmen zu geben, ist ein Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2016 bereits in der heutigen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vorgesehen. Sofern sich im Rahmen der Haushaltslesung größere Abweichungen ergeben sollten, müsste ggf. ein Nachtragswirtschaftsplan 2016 erstellt werden.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2016 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH

beigefügt.

 


 

 

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Anlagen

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