Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 15-01378
Grunddaten
- Betreff:
-
Bücherei Wenden, Blendschutz gemäß geltender Bildschirmarbeitsverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 323
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Entscheidung
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12.01.2016
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Beschlussvorschlag
Der Stadtbezirksrat 323 bittet die Verwaltung den, gem. der geltenden
"Bildschirmarbeitsverordnung", wie in § 4 "Anforderungen an die Gestaltung“ beschriebenen
und insbesondere wie im Anhang unter Punkt 16 "Arbeitsumgebung" geforderten Blendschutz
für Bildschirmarbeitsplätze, wieder herzustellen sowie die hierfür erforderlichen Finanzmittel in
den Haushalt 2016 der Stadt Braunschweig einzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Vor der Sanierung des Gebäudes, war für die südlich ausgerichteten schrägen Dachfenster ein Blendschutz vorhandenen, der bei hoch oder tiefstehender Sonne automatisch ausgefahren und abgesenkt sowie bei Wind und Regen wieder eingefahren wurde.
Des weiteren konnte dieser auch mittels einer Fernbedienung manuell bedient werden.
lt. Aussage des damals zuständigen Architekten war in der Planung ein entsprechender Blendschutz mittels der neuen Verglasung vorgesehen, der den vorhandenen Blendschutz gleichwertig ersetzen sollte.
Auf Nachfrage und entsprechender Überprüfung hat sich herausgestellt, dass dies nicht erfüllt wurde, da die Vorgabe einer Verdunkelung dem Blendschutz entgegen steht.
Die vorhandenen Verdunkelungen entsprechen somit nicht den Anforderungen der BildscharbV, da diese nicht einfach zu bedienen sind und der erforderliche Blendschutz nicht erfüllt wird.
Die Installation eines externen Blendschutzes ist daher notwendig und die hierfür
erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt 2016 der Stadt Braunschweig einzustellen.
gez.
André Gorklo
