Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01186-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutzauflagen in Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 40 Fachbereich Schule; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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12.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der CDU-Fraktion:
Die Brandschutzauflagen verbieten in Fluren von Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden die Aufbewahrung von Kleidungsstücken, Bildern oder anderen Gegenständen. Eine Folge davon ist die Aufbewahrung von Jacken, Mänteln und anderer Kleidungsstücke in den Klassenräumen der Schulen über den Rückenlehnen der Stühle der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Wann können die Schulen mit einer Lösung rechnen, die eine adäquate Aufbewahrung dieser Kleidungsstücke darstellt?
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Aufbewahrung der Garderobe soll mittels Spinden in den Fluren ermöglicht werden.
Die einzelnen Maßnahmen sollen, unter Berücksichtigung von Planungs- und Ausschreibungsphasen, mit entsprechenden Laufzeiten unter Einhaltung gesetzlicher Vergaberichtlinien sowie bei einer Lieferzeit von 8 - 10 Wochen, jeweils in rund 4 - 5 Monaten umgesetzt werden.
