Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01406
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Braunschweig zur Änderung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.01.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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02.02.2016
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Inhalte des Landesraumordnungsprogrammes sind für die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Gemeinde von Bedeutung, da die Bauleitplanung gemäß § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen ist. Daher liegt die Beschlusskompetenz über die anliegende Stellungnahme gemäß § 58 (1) Nr.1 NKomVG beim Rat der Stadt Braunschweig.
Sachverhalt:
Das Land Niedersachsen betreibt die Änderung des Landesraumordnungsprogramms und hat die Kommunen bis zum 06.01.2016 zur Stellungnahme zu aufgefordert. Eine von der Stadt Braunschweig beantragte Fristverlängerung wurde vom Land Niedersachsen abgelehnt. Das Land hat jedoch eingeräumt, dass Änderungen der städtischen Stellungnahme durch etwaige Gremienbeschlüsse nachträglich berücksichtigt werden.
Die Stadt Braunschweig hat daher fristgerecht eine vorläufige Stellungnahme (siehe Anlage 1) vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch die politischen Gremien an das Land abgegeben.
Mit der Vorlage des überarbeiteten Änderungsentwurfes setzt das Land das bereits im Jahre 2014 begonnene Änderungsverfahren fort. Der vollständige Änderungsentwurf ist einzusehen unter https://www.lrop-online.de/2015/?started).
Bereits im November 2014 hatte die Stadt Braunschweig zum seinerzeit vorliegenden Entwurf kritisch Stellung genommen (vgl. Drs. 13954/14 und 17242/14). Hauptkritikpunkt war damals die vorgesehen Regelung zur oberzentralen Rolle der Stadt Braunschweig in Bezug auf den Einzelhandel.
Das Land Niedersachen ist in dem jetzt vorliegenden, überarbeiteten Entwurf zum Teil den Bedenken der Oberzentren und des Niedersächsischen Städtetages gefolgt. Die seinerzeit vom Land beabsichtigte Festlegung von Einzugsgebiete des Einzelhandels allein auf Basis der Erreichbarkeit mit dem Individualverkehr wurde im jetzt vorliegenden Entwurf aufgegeben. Vielmehr sollen jetzt die Einzugsgebiete für die Kommunen im Verbandsgebiet des Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) durch den ZGB festgelegt werden (vgl. 2.3. Entwurf Landesraumordnungsprogramm, Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels, Ziffer 02 und 03).
Die nun vorgeschlagenen Regelungen des überarbeiteten Änderungsentwurfes sind aus der Sicht der Stadt Braunschweig nicht überzeugend. Dies wird in der vorläufigen Stellungnahme ausgeführt. Zudem werden die bereits 2014 geäußerten Kritikpunkte, die bei der Überarbeitung nicht berücksichtigt wurden, aufrechterhalten.
Die Stadt Braunschweig schließt sich damit der Kritik des Niedersächsischen Städtetages und anderer Städte, wie der z. B. der Stadt Salzgitter an.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,7 kB
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