Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-00383-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf Nachfrage von Herrn Dr. Kablitz, Herrn Reinecke und Herrn Strohbach ergeben sich folgende Zusatzfragen:

 

1. Liegen der Verwaltung belastbare Zahlen zur Verkehrsstärke in Höhe „Am Nußberg“ vor?

Wenn ja, wird um Mitteilung dieser Zahlen gebeten.

 

2. Welche Bedingungen müssen vorliegen, damit ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angeordnet werden kann?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.: Zurzeit liegen der Verwaltung keine Zahlenwerte zur Verkehrsstärke der Ebertallee (Höhe Einmündung „Am Nußberg“) vor. Eine Erhebung der Kfz und der Fußgänger an dieser Stelle ist im Frühjahr 2016 vorgesehen.

 

Zu 2.: Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es wegen des Fußgängeraufkommens erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben. Die verkehrlichen Voraussetzungen werden in den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ beschrieben.

 

Danach kommt ein Fußgängerüberweg in Betracht, wenn in der Spitzenstunde des querenden Fußgängerverkehrs mindestens 50 Fußgänger und Fußgängerinnen die Straße überqueren wollen, bei einer in gleicher Stunde vorhandenen Verkehrsstärke von mindestens 200 Kfz. Empfohlen wird ein Fußgängerüberweg jedoch erst bei mindestens 100 Fußgängern und Fußgängerinnen bei mindestens 300 Kfz in der gleichen Stunde.

 

Neben diesen verkehrlichen Richtlinien sind weitere örtliche Voraussetzungen zu beachten, die in jedem Einzelfall eine fachplanerische Prüfung erfordern

 

 

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