Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01381-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Nutzung der Wabebrücke zwischen Karl-Hintze-Weg und Holzmoor-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0130 Referat Kommunikation; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
12.01.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
„Der Zugang vom Karl-Hintze-Weg über die Wabebrücke zum Holzmoor-Nord wurde inzwischen durch einen mit Nagelspitzen bewehrten Holzzaun abgeriegelt. Damit wurde ein beliebter Spazier- und Radweg für die Öffentlichkeit versperrt.
Der Stadtbezirksrat fragt deshalb:
Handelt es sich hier um eine städtische Brücke?
Lagen dem Brückenbau Wegerecht im Holzmoor zugrunde?
Wurde die Sperrung genehmigt?
Welcher Zeitraum ist vorgesehen?“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorhandene Holzbrücke über die Wabe ist im Eigentum der Stadt Braunschweig und liegt auf einem städtischen Grundstück. Der Zaun bzw. das Holztor ist nicht an der städtischen Brücke angebracht, sondern wurde als Einfriedung des östlich direkt angrenzenden Privatgrundstücks errichtet.
Wegerechte auf dem Privatgrundstück sind nicht gesichert.
Die Einfriedung des östlich der Brücke gelegenen Privatgrundstücks bedarf keiner Genehmigung. Nach Auskunft des Vorhabenträgers wurden alle Pächter bzw. Mieter darüber informiert und haben einen Schlüssel für das Tor erhalten. Diese Maßnahme sei u. a. auf Wunsch einiger Pächter und Mieter getroffen worden, um das unbefugte Betreten des Grundstücks und den damit derzeit regelmäßig einhergehenden Vandalismus sowie Müllablagerungen zu vermeiden.
Für die Garten- und Grabelandflächen ist zur Entwicklung eines Wohnquartiers derzeit der Bebauungsplan „Holzmoor Nord“, GL 51, im Aufstellungsverfahren. Bei der weiteren Planung wird eine attraktive Vernetzung des zukünftigen Wohnquartiers mit dem umliegenden Wegesystem einschließlich des Karl-Hintze-Weges angestrebt. Dabei wird geprüft, wie das vorhandene Brückenbauwerk in die Planung mit einbezogen werden kann.
