Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01370-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

„Der Stadtbezirksrat 323 fragt die zuständige Verwaltung bezüglich einer möglichen Unterbringung von Flüchtlingen in unserem Stadtbezirk in der nächsten Phase des dezentralen Unterbringungskonzeptes der Stadt Braunschweig:
 

1. Welche öffentlichen Gebäude im Bezirk 323 im Hinblick auf das Ziel der Flüchtlingsunterbringung untersucht worden sind und wie sie bewertet wurden.

 

2. Welche privaten oder städtischen Grundstücke im Bezirk 323 wurden in die Überlegungen mit welchem Ergebnis einbezogen (z. B. Wenden-West)?

 

3. Welche Überlegungen gibt es zur Nutzung privater Bauten/Wohnungen im Bezirk 323?“
 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die nächste Phase der Standortsuche, die auch private Flächen zum Gegenstand hat, ist noch nicht begonnen worden. Insofern ist noch nicht absehbar, wann die Verwaltung diesbezüglich Ergebnisse präsentieren wird. Es ist aber vorgesehen, wie bei der ersten Phase der Standortsuche  ein stadtweites Gesamtkonzept den politischen Gremien zur Diskussion zu stellen. Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.:

Es wurden bislang keine öffentlichen Gebäude im Bezirk 323 im Hinblick auf das Ziel der Flüchtlingsunterbringung untersucht.

 

Zu 2.:

In der ersten nunmehr abgeschlossenen Phase der Standortsuche wurden grundsätzlich - und so auch im Bezirk 323 - nur städtische Grundstücke in Betracht gezogen (Ausnahmen: Ehemaliges Kreiswehrersatzamt und TU-Grundstücke). Das potentielle Baugebiet Wenden-West wurde nicht untersucht.

 

Untersucht und bewertet wurden zwei Standorte im Stadtbezirksrat 323. Zum einen eine öffentliche Grünfläche, Osterholzweg/Straße „Parkkamp“. Dieser Standort wurde aus verschiedenen Gründen nicht priorisiert. Zum einen ist er relativ klein und ungünstig geschnitten. Es handelt sich um eine öffentliche Grünfläche, die doch relativ peripher im Stadtbereich liegt. Sie dient zudem als Ausgleich- und Ersatzfläche. Als zweiter Standort wurde der Standort in Wenden Am Kanal 3 b untersucht. Diese direkt am Mittel­landkanal gelegene Fläche ist teilweise bebaut und dient der wassersportlichen Nutzung. Die­ser Bereich ist zudem hochwassergefährdet, sodass auch dieser Standort nicht priorisiert wurde.

 

Zu 3.:

Überlegungen zur Nutzung privater Bauten/Wohnungen im Bezirk 323 zu Zwecken der Flüchtlingsunterbringung wurden noch nicht angestellt.

 

 

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