Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01386-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Illegales Containerlager auf dem Gelände "Gieselweg/Harxbütteler Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0630 Referat Bauordnung
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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12.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 323:
„Auf dem Gelände Gieselweg/Harxbütteler Straße befinden sich seit Jahren illegal aufgestellte Container. Eine von der Verwaltung Anfang 2014 ergangene Aufforderung an die Firma Eckert & Ziegler zur Entfernung der Container wurde durch einen neu gestellten Bauantrag für ein Containerlager außer Kraft gesetzt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 10.11.2015 wurde dieser Bauantrag nun abgelehnt. Die Container stehen also „wieder“ illegal auf dem Gelände.
Daher bittet der Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat die Verwaltung in der Zwischenzeit die Firma Eckert & Ziegler erneut dazu aufgefordert, die Container zu entfernen?
2. Falls ja - Wann darf mit dem Abtransport der Container gerechnet werden?
3. Falls nein - Wieso ist keine Aufforderung ergangen?“
Die Verwaltung antwortet wie folgt:
Zu 1. und 3.:
Wie in der Anfrage richtig festgestellt wurde, hat der Verwaltungsausschuss mit Datum vom 10.11.2015 einer Genehmigung des Bauantrages der Firma Eckert & Ziegler zur Legalisierung des Containerlagers nicht zugestimmt. In der Folge wurde mit Datum vom 26.11.2015 eine Anhörung vor Ablehnung gemäß § 28 VwVfG zum Aktenzeichen 0630/1668/2014 durchgeführt. Dieses Verfahren ist nun nach den gesetzlichen Vorgaben abzuarbeiten. Die Anordnung, die baurechtswidrige Lagerung der Container zu entfernen, ist lediglich für den Legalisierungsversuch ausgesetzt worden und hat weiter Bestand.
Zu 2.:
Wann mit dem Abtransport der Container gerechnet werden darf, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, da zunächst das verwaltungsrechtliche Verfahren der Anordnung bzw. Legalisierung abgewartet werden muss. Zudem müsste vom Unternehmen von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Abtransport eingeholt werden.
